
Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Vorfall bei der FRONTEX-Mission am griechisch-türkischen Grenzfluss Evros am 2. März 2012
Welche weiteren Umstände sind der Bundesregierung zu den neuerlichen Schüssen von Beamtinnen und Beamten der FRONTEX-Mission am griechisch-türkischen Grenzfluss Evros bekannt, wie sie von Presseagenturen über die Nacht zum 2. März 2012 berichtet werden und wonach Angehörige von FRONTEX angeblich von als „Schleuser“ bezeichneten Personen zuvor vom Wasser aus beschossen worden seien, und inwiefern ist sichergestellt, dass die 25Insassen des von FRONTEX unter Feuer genommenen Schlauchbootes nicht eilig abgeschoben werden, sondern von einem griechischen Gericht zum tatsächlichen Hergang der Schießerei, an der womöglich auch deutsche Beamtinnen und Beamten teilnahmen, befragt werden können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner vom 13. März 2012:
An dem konkreten Ereignis waren keine deutschen Einsatzkräfte beteiligt. Über die Medienberichterstattung hinaus liegt der Bundesregierung ein Bericht der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX vor. Demnach erkannte ein Team aus griechischen Polizeibeamten und europäischen Gastbeamten, wie ein Boot mit 28 Personen den Grenzfluss Evros aus Richtung Türkei in Richtung Griechenland überquerte. Nachdem 25 Personen auf der griechischen Seite des Flusses am Ufer abgesetzt worden waren und die drei auf dem Boot verbliebenen Personen sich mit dem Boot zurück auf die türkische Seite des Flusses bewegen wollten, gaben sich die Einsatzkräfte zu erkennen und forderten die drei Personen auf dem Boot zum Anhalten auf, um gegen diese wegen des Verdachts der Schleusung polizeiliche Maßnahmen treffen zu können. Die Personen kamen der Aufforderung nicht nach, sondern beschossen die Einsatzkräfte sofort vom Boot aus. Daraufhin machten die griechischen Polizeibeamten von ihren Schusswaffen Gebrauch. Zwei der drei auf dem Boot befindlichen Personen wurden dabei leicht verletzt und konnten von den Einsatzkräften gestellt werden. Die dritte Person sprang ins Wasser und konnte fliehen. Seitens der europäischen Gastbeamten kam es nicht zum Schusswaffengebrauch. Die 25 zuvor vom Boot abgesetzten Personen wurden zeitgleich von anderen Einsatzkräften im Nahbereich aufgegriffen und erwiesen sich im Rahmen der weiteren Maßnahmen als illegale Migranten. Sämtliche sich anschließenden strafprozessualen Ermittlungen sowie etwaige Gerichtsverfahren liegen in ausschließlicher Verantwortung der griechischen Behörden. Hierzu liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/9002