
Welche weiteren Erläuterungen kann die Bundesregierung zu einem Bericht des Nachrichtenmagazins „FOCUS“ machen (Onlineausgabe 20. Mai 2012, 15:48), wonach bei Ermittlungen der Sonderkommission „Parkplatz“ mit Hilfe des Bundeskriminalamts die Homepageder Polizeidirektion Heilbronn wie bei früheren Ermittlungen gegen die „militante gruppe“illegalerweise überwacht wurde um User, die sich über den Mordfall Kiesewetter informierten,zu protokollieren, und inwieweit haben Bundesbehörden geholfen, diese Praxis zu verschleiern(etwa durch Verfassen oder Entgegennehmen von vertraulichen Vermerken mit dem Inhalt, die Aktion sollte der Öffentlichkeit „nicht bekannt werden“)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 28. Juni 2012
Es ist zutreffend, dass das Bundeskriminalamt (BKA) seinerzeit die Polizeidirektion Heilbronn im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Mordfall der Polizeibeamtin Kiesewetter durch die Überwachung der Homepage der Polizeidirektion Heilbronn unterstützt hat. Diese Unterstützung fand auf Bitten der Polizeidirektion Heilbronn und im Einvernehmen mit der seinerzeit zuständigen Staatsanwaltschaft Heilbronn vom 30. Mai 2007 bis 21. Januar 2008 statt. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg verwiesen.
Darüber hinaus verwahrt sich die Bunderegierung gegen den in der Fragestellung enthaltenen Vorwurf einer angeblich „illegalen“ Maßnahme. Ferner tritt sie dem in der Fragestellung suggerierten Vorwurf entschieden entgegen, Bundesbehörden hätten in Bezug auf die
genannte Unterstützungsleistung des BKA eine „Verschleierung“ bezweckt durch die Einstufung polizeilicher Vermerke als Verschlusssache oder durch Entgegennahme von entsprechend eingestuften Schriftstücken der zuständigen Landespolizei.