Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich der Untersuchung von Wahlergebnissen vergangener Bundestagswahlen

Wie beurteilt die Bundesregierung die im Artikel von Christian Breunig und Achim Goerres als gesichert anzunehmenden Manipulationen bei Bundestagswahlen, und welche Maßnahmen wie beispielsweise stichprobenartige Kontrollen der Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer oder wissenschaftliche Studien zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um solche etwaigen Manipulationen aufzuarbeiten und zukünftig zu verhindern?

Die von der mündlichen Frage in Bezug genommene Untersuchung zu Wahlergebnissen vergangener Bundestagswahlen fußt auf der Anwendung des sogenannten Benford’schen Gesetzes. Dieses Gesetz ist lediglich ein empirisch gesichertes, aber kein stochastisch belegbares Gesetz. Abweichungen in der sogenannten Benford’schen Verteilung können daher allenfalls spekulative Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten liefern; die fehlerhafte Ermittlung von Wahlergebnissen vergangener Bundestagswahlen wird damit aber nicht belegt, geschweige denn eine vorsätzliche Herbeiführung falscher Wahlergebnisse in manipulativer Absicht bewiesen. Anhaltspunkte für bewusst herbeigeführte Unregelmäßigkeiten bei der Ergebnisfeststellung von Bundestagswahlen haben weder der Bundesregierung noch dem Bundeswahlleiter jemals vorgelegen.
Mit der in Deutschland von Verfassung wegen gewährleisteten öffentlichen Durchführung parlamentarischer Wahlen, durch die sich jedermann von der Ordnungsmäßigkeit des gesamten Wahlvorgangs überzeugen kann, und mit der dezentralen, vor Ort durch circa 90 000 Wahlvorstände mit mindestens fünf bis zu neun Mitgliedern durchgeführten Ergebnisfeststellung sind aus Sicht der Bundesregierung Bundestagswahlen gegen Wahlfälschungen und Manipulationen gesichert und freie Wahlen garantiert. Das hat erst jüngst die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, OSZE, die mit einer Kommission die Durchführung der Bundestagswahl 2009 beobachtet hat, in ihrem Abschlussbericht vom 14. Dezember 2009 bestätigt. In dem Abschlussbericht, der „Deutschlands solide Erfahrung mit der Durchführung demokratischer Wahlen“ hervorhebt, heißt es unter anderem: „Die Wahlen vollzogen sich in einem offenen, pluralistischen und wettbewerbsorientierten Prozess, basierend auf der Achtung der Grundfreiheiten, (…) der Effizienz und Professionalität der Wahlorgane (sic!) und einem hohen Maß an öffentlichem Vertrauen in die allgemeine Integrität des Wahlprozesses (sic!).“ Der Bericht hebt weiter hervor: „Die Wahlbehörden mit ihrer vierstufigen Struktur haben ihre Aufgaben unparteiisch und transparent ausgeführt. Sie haben dafür gesorgt, dass der Prozess effizient und im Einklang mit der Gesetzgebung
ablief (sic!).“
Die Bildung der Wahlvorstände, denen die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk obliegt, ist nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundeswahlgesetz Aufgabe der Länder und Gemeindebehörden.
Die Bundesregierung hat keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass Länder und Gemeindebehörden nach sorgfältiger Auswahl gewissenhaft handelnde und sich ihrer Verantwortung bewusste Bürgerinnen und Bürger zu Mitgliedern der Wahlvorstände berufen. Darüber hinaus prüfen die Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit; bestehen Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts, klären sie die Kreiswahlleiter so weit wie möglich auf, vergleiche § 76 Abs. 1 der Bundeswahlordnung, BWO. Angesichts dessen sind die Kreiswahlausschüsse auch berechtigt, Feststellungen von Wahlvorständen zu berichtigen, vergleiche § 76 Abs. 2 Satz 2 BWO.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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