Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Die Bundesregierung will das EU-Lagezentrum INTCEN mit neuen Aufgaben betrauen. Ausgerechnet nach der Einführung der umstrittenen ‚Solidaritätsklausel‘ soll dieser Quasi-Geheimdienst eine permanente ‚Gefahren- und Risikoabschätzung‘ vornehmen“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete die Haltung der der Bundesregierung zum Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Im Dezember hatten die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gerade noch fristgerecht einen Vorschlag zur Ausgestaltung der „Solidaritätsklausel“ vorgelegt. Dies war im Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gefordert worden. Das Papier wird in den Mitgliedstaaten diskutiert. Die Bundesregierung hat ihre Positionen nun in der Antwort auf eine Kleine Anfrage dargelegt.

Andrej Hunko weiter:

„Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte ‚ Solidaritätsklausel‘ verpflichtet die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, einen anderen Mitgliedstaat im Falle eines Schadensereignisses im Innern zu unterstützen.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dies auch zur ‚Abwehr einer terroristischen Bedrohung‘ gelten müsse. Dies bedeutet eine weitere Militarisierung der inneren Sicherheit in der EU. Denn zur Wahl der Mittel können auch Soldaten gehören.

Zwar will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Zuge der Umsetzung des im Artikel 222 AEUV keine neuen EU-Einrichtungen entstehen. Als Alternative sollen aber die Kompetenzen des geheimdienstlich operierenden Lagezentrums INTCEN erweitert werden.

Dies lehnt die Fraktion DIE LINKE. kategorisch ab. Der Vorschlag liegt zudem quer zur Einschätzung des Bundesinnenministeriums, wonach die EU durch die ‚Solidaritätsklausel‘ keine neuen Kompetenzen erhalte. Denn das Lagezentrum INTCEN soll Gefahrenprognosen dann auch zu den Themen ‚organisierte Kriminalität, Gesundheit, Klimawandel und Umwelt‘ erstellen.

Die Bundesregierung unterstreicht, eine militärische Unterstützung solle auf ‚exzeptionelle Umstände beschränkt bleiben‘. Jedoch ist nebulös, welche Krisen und Katastrophen überhaupt gemeint sind. Weder ist eine Schwelle zur Aktivierung der ‚Solidaritätsklausel‘ definiert, noch kann diese durch bestehende Instrumente überprüft werden. Nach dem gegenwärtigen Vorschlag kann die Klausel sogar Einsätze außerhalb des Gebiets der EU erfordern.

In einem solidarischen Europa ist es aus Sicht der Linksfraktion zwar richtig und wichtig, gemeinsam auf Schadensereignisse zu reagieren. Eine Stärkung militärischer und geheimdienstlicher Strukturen lehnen wir allerdings ab.

Morgen wird der Vorschlag zur Ausgestaltung der ‚Solidaritätsklausel‘ in der ‚Gruppe Freunde der Präsidentschaft‘ behandelt. Ich fordere die Bundesregierung auf, sich dort für die Entmilitarisierung der EU-Politik einzusetzen.

Der Artikel 222 AEUV ist ohnehin überflüssig: Unabhängig von der ‚Solidaritätsklausel‘ wird derzeit über die Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei Katastrophen verhandelt“.

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Vorschlag der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Ausgestaltung der Solidaritätsklausel §222 AEUV“: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/294-vorschlag-der-eu-kommission-und-der-hohen-vertreterin-der-union-fuer-aussen-und-sicherheitspolitik-zur-ausgestaltung-der-solidaritaetsklausel-222-aeuv

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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