Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

predator VA 1„In wenigen Monaten will das Verteidigungsministerium Vertragsverhandlungen mit Herstellern von Kampfdrohnen führen, noch im Frühjahr soll die Kaufentscheidung fallen. Die vergangenen Sommer abgehaltene 'gesellschaftliche Debatte' zur Beschaffung der Killerwaffen entpuppt sich endgültig als vorgeschoben“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko anlässlich einer entsprechenden Ausführung der Bundesregierung.

In einer Parlamentarischen Initiative erkundigte sich Hunko zur Bewertung der Lösungsvorschläge hinsichtlich der Beschaffungspläne für zunächst unbewaffnete und später mit Lenkwaffen oder –bomben nachzurüstende Kampfdrohnen. Laut einer früheren Antwort werden nur noch die Modelle „Heron TP“ (Israel) und „Predator“ (USA) geprüft. Die Auswahlentscheidung durch den Generalinspekteur der Bundeswehr für bis zu 16 Drohnen war für das letzte Quartal 2015 angekündigt. Dieser Zeitplan wird laut dem Staatssekretär Ralf Brauksiepe eingehalten. Im Falle erfolgreicher Kaufverhandlungen könnte bis Juni 2016 der Zuschlag für den Kauf von „drei bis fünf bewaffnungsfähigen Luftfahrzeugen“ erfolgen. 

Andrej Hunko weiter:

„Die Entscheidung für eine israelische oder US-amerikanische Drohne wird auch unter außenpolitischen Erwägungen getroffen. Während die US-Regierung in der Vergangenheit wesentliche Dokumente zur Zulassungsfähigkeit von Drohnen zurückhielt, übermittelte Israel angeblich alle erforderlichen Unterlagen. Trotzdem wird die US-Drohne bei der Luftwaffe favorisiert, da diese weltweit im Einsatz und Ersatzteile deshalb schnell verfügbar seien.

Der Hersteller der 'Predator' entwickelt mit der 'Predator CPB' nun ein abgewandeltes Modell für europäische Regierungen, das alle einschlägigen europäischen Standards zur Zertifizierung und Musterzulassung erfüllen soll. Die Bundeswehr hat die Beschaffungspläne für das alte Modell der 'Predator' deshalb gestoppt und sich die neue Drohne vorführen lassen.

Bis 2028 will die EU-Luftfahrtagentur große Drohnen vollumfänglich in die zivile Luftfahrt integrieren. Bis dahin sollen auch militärische Drohnen zur unbeschränkten Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr befähigt sein. Die 'Predator CBP' würde alle bislang existierenden Standards für die Drohnen-Roadmap der EU einhalten. Laut dem Verteidigungsministerium besäße die US-Drohne 'gute technische Voraussetzungen für eine deutsche luftfahrtrechtliche Zulassung'. 

Die nun anvisierten Kampfdrohnen gelten weiterhin als ‚Überbrückungslösung‘. Bis 2025 wollen die deutsche, die italienische und die französische Regierung eine europäische Kampfdrohne serienreif entwickeln. Mittlerweile ist auch Spanien interessiert.

Die Bundesregierung bleibt zur Beschaffung von Kampfdrohnen auf ihrem eingeschlagenen Kurs. Das Verteidigungsministerium muss sich aber fragen lassen: Für welche Einsätze will die Bundeswehr die bis zu 16 Kampfdrohnen in Schleswig-Holstein stationieren? Sie sind als Offensivwaffen konzipiert und senken die politische Hemmschwelle bei der Entscheidung über Militäreinsätze. Kampfdrohnen führen zur Entgrenzung des Krieges, zeitlich und räumlich.“

Plenarprotokoll 18/129 vom 14. Oktober 2014: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18129.pdf  

Antwort auf die Kleine Anfrage „Entscheidung zu Typ und Bewaffnung von Kampfdrohnen noch im Jahr 2015“: http://andrej-hunko.de/start/download/doc_download/640-entscheidung-zu-typ-und-bewaffnung-von-kampfdrohnen-noch-im-jahr-2015 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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