Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Die Auslandstätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist parlamentarisch nicht kontrollierbar. Es war ein Fehler, dem Inlandsgeheimdienst die Kooperation mit ausländischen Partnern zu erlauben. Das Eigenleben des Dienstes unterstreicht, dass die Behörde aufgelöst werden muss“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko zu seinem Schriftwechsel mit dem Bundesinnenministerium.

Seit einem Jahr kooperiert das Bundesamt für Verfassungsschutz mit 29 europäischen Geheimdiensten in Den Haag. In einer „operativen Plattform" wird eine gemeinsame Datei geführt. Sie gehört zu der im Jahr 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group" (CTG) des sog. „Berner Clubs", dem informellen Zusammenschluss einer geheim gehaltenen Zahl von Inlandsgeheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz.

Andrej Hunko weiter:

„Rund ein Dutzend Mal habe ich mich nach Einzelheiten der Kooperation in Den Haag erkundigt. Weder nennt das Bundesinnenministerium die teilnehmenden Dienste, noch erfahre ich Einzelheiten zu Arbeitsgruppen, Personal und Kosten des neuen Zentrums. Auch der konkrete Ort, die Beschaffenheit CTG-Datenbank, dort geführte Datenfelder oder eingesetzte Such- und Analysewerkzeuge bleiben geheim. Ich will auch wissen, welche der Dienste Polizeivollmachten haben. Mit diesen Behörden dürfte der Verfassungsschutz gar keine Daten tauschen. 

Die Bundesregierung verschweigt die Angaben aus Rücksicht auf die ‚Third-Party-Rule‘, wonach die beteiligten Dienste Verschwiegenheit verabredet hätten. Jedoch existiert kein pauschales Recht zur Verweigerung der Antworten. Dies wird in einem neuen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ausdrücklich bestätigt. Demnach hätte sich das Bundesinnenministerium für die Freigabe der angefragten Informationen einsetzen müssen.

Jetzt erst teilt mir das Ministerium auf Nachfrage mit, dass eine solche Freigabeanfrage bei den übrigen Diensten in keinem Fall einzigen erfolgte. Das ist ein Affront gegenüber dem Bundestag. Hier zeigt sich ein eklatantes parlamentarisches Kontrolldefizit. Die Bundesregierung muss den Verfassungsschutz deshalb unverzüglich aus Den Haag zurückbeordern.“

Download des Gutachtens „Kontrolle von Nachrichtendiensten bei Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten im Ausland“ des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/983-kontrolle-von-nachrichtendiensten-bei-zusammenarbeit-mit-anderen-nachrichtendiensten-im-ausland

Antwort des BMI zur „Third Party Rule“ und nie erfolgten Freigabeanfragen bei der CTG: http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/980-nachfrage-ans-bmi-zur-third-party-rule-und-zur-kontrolle-des-bfv-bei-aktivitaeten-im-ausland

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko