Bei den Ermittlungen der "Besonderen Aufbauorganisation Bosporus" haben die Behörden nach Auskunft der Bundesregierung über einen Zeitraum von zehn Jahren 20.575.657 Mal Funkzellen abgefragt. Dabei wurde nach Mobilfunkgeräten gesucht, die an mehreren Tatorten der Morde der rechtsgerichteten NSU-Terroristen eingebucht waren. Die so ermittelten 13.842 Datensätze wurden mit Hotelbuchungen und Mietwagenanmietungen und Finanztransaktionen abgeglichen. Dies sei indes keine Rasterfahndung gewesen, geht aus einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linksfraktion hervor.

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