Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Von Matthias Monroy

Laut mehrerer Antworten auf parlamentarische Anfragen herrscht beim Bundesministerium des Innern (BMI) große Konfusion, wie der Begriff “Data Mining” eigentlich auszulegen sei. 2012 hieß es, der Begriff sei “weder im Recht der Europäischen Union noch im deutschen Recht definiert”. Es existierten bislang keine gesetzliche Regelungen über die Zulässigkeit von “Data Mining”. Man schloss sich aber einer Definition der “Privatwirtschaft” an, wonach der Begriff Methoden bezeichne, “mit deren Hilfe bereits vorhandene große Datenbestände, zumeist auf statistisch-mathematischen Verfahren basierend, selbständig auf Zusammenhänge analysiert werden, um auf diesem Wege ‘neues Wissen’ zu generieren”.

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