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Parlamentarische Initiativen

Fragen an die Bundesregierung

Jede/r Abgeordnete kann für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf er oder sie jede Frage in zwei Unterfragen unterteilen und während der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretär/innen oder Staatsminister/innen der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister/innen selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.

Kleine Anfragen

Mit Kleinen Anfragen haben Parlamentarier/innen die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet.

Große Anfragen

Mit Großen Anfragen haben Parlamentarier/innen die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden von Abgeordneten schriftlich gestellt und von der Regierung in der selben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird.

Anträge und Entschließungsanträge

Anträge sind eine Möglichkeit für Abgeordnete, auf Gesetzgebung und Politik des Bundes einzuwirken. Mit ihnen wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Dinge vorzulegen.

In Entschließungen bringt der Bundestag seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck und/oder fordert die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten auf. Sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Ein Entschließungsantrag muss sich auf eine bereits vorliegende Initiative wie etwa einen Gesetzentwurf beziehen und von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten unterzeichnet sein. Abgestimmt wird über einen Entschließungsantrag nach der Schlussabstimmung über die zugrunde liegende Vorlage oder, falls keine Schlussabstimmung stattfindet, nach Ende der Aussprache.

Persönliche Erklärungen zur Abstimmung

Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".

Über den Europarat

Seit Januar 2010 bin ich Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und arbeite dort in folgenden Ausschüssen: Politischer Ausschuss, Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Monitoring Ausschuss, Unterausschuss Konfliktprävention, Unterausschuss für den Europapreis.

Als Vertreter der Fraktion DIE LINKE bin ich zusammen mit Katrin Werner, Annette Groth und Thomas Nord in der Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken (UEL).

Der Europarat ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union. Diese beiden Institutionen sind Gremien der Europäischen Union (EU). Der Europarat ist eine 1949 gegründete internationale Organisation mit Sitz in Straßburg, die mittlerweile 47 Staaten Europas umfasst, darunter auch Russland und die Türkei (seit 1949!). 1951 nahm die Entwicklung der EU  mit dem Wirtschaftsverband EGKS ihren Anfang.

Der Europarat hat laut Artikel 1 seiner Satzung die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen: Dabei konzentriert er sich vor allem auf Fragen der Demokratie, des Rechtsstaats und der Menschenrechte. Die Parlamentarischen Versammlung überwacht, ob die Mitgliedsstaaten die Verpflichtungen einhalten, die sie mit dem Beitritt eingegangen sind. Dazu wurde ein spezieller Monitoring-Ausschuss eingerichtet. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor.

Der Europarat ist auch ein Forum für eine Vielzahl von internationalen Verträgen: Der bekannteste ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überwacht wird. Die Richter/innen werden von der Parlamentarischen Versammlung gewählt.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates bearbeitet desweiteren eine breite Themenpalette. Über Entschließungsanträge kann er wichtige Debatten auf europäischer Ebene anstoßen. Durch die Unabhängigkeit von nationalen Parlamenten und Regierungen hat die Parlamentarische Versammlung bspw. bei den illegalen CIA-Flügen in Europa und bei dem Impfskandal zur Schweinegrippe eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung übernehmen können.

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer/innen oder Beamt/innen bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jede/r unabhängig von seiner bzw. ihrer individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Bezüge

Ich erhalte die bekannte steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung (Diät) in Höhe von monatlich 7.960 Euro. Es werden keine jährlichen Sonderzahlungen bezahlt. Darüber hinaus erhalte ich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.969 Euro pro Monat. Diese verwende ich für mandatsbezogene Ausgaben wie die Unterkunft in Berlin, die Miete und laufenden Kosten meines Wahlkreisbüros in Aachen, Druckkosten, Reisekosten (inkl. Hotels) usw.  Die Verwendung der Aufwandsentschädigung muss nicht im Einzelnen gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen  werden.

Weitere Zulagen im Zusammenhang mit meinem Mandat erhalte ich nicht. Für meine Tätigkeiten im Bundestag und im Europarat erhalte ich kein Sitzungsgeld. Bei Abwesenheit bei Abstimmungen (auch im Krankheitsfall) werden zwischen 20 und 100 Euro pro Sitzungstag von der Abgeordnetenentschädigung abgezogen.

Nebentätigkeiten

Ich gehe keinen bezahlten Nebentätigkeiten nach.

Personalkosten

Allen Bundestagsabgeordneten stehen aktuell (Stand Januar 2012) 15053 Euro (Arbeitnehmer/innen-Brutto) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiter/innen bezahlt werden. Ich meinen beiden Büros beschäftige ich folgende Mitarbeiter/innen:

Drei wissenschaftliche Mitarbeiter und eine Büroleiterin in Berlin

Drei Wahlkreismitarbeiter in Aachen

Praktikant/innen

Das Budget für die Personalkosten verwalte ich nicht selbst. Es wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und direkt an die Mitarbeiter/innen ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Dienstreisen

Der Bundestag bietet mir folgende Leistungen für mandatsbezogene Fahrtkosten:

  • Innerdeutsche Flüge im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordneter
  • Netzkarte der Deutschen Bahn (1. Klasse)
  • Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin

Auslandsreisen im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit können auf Antrag von der Fraktion oder vom Bundestag übernommen werden.  Alle weiteren mandatsbezogenen Fahrtkosten bestreite ich von der steuerfreien Aufwandsentschädigung (s.o.).

Bürokostenpauschale

Für Büromaterial, die technische Ausstattung meiner Büros, Festnetz- und Mobiltelefon, meine Website, Fachliteratur, Zeitungen usw. stehen mir als Abgeordnetem monatlich 1.000 Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird gegen Quittungsbeleg der beschafften Materialien von der Bundestagsverwaltung erstattet. Darüber hinausgehende Ausgaben müssen persönlich getragen werden.

Spenden

Ich spende monatlich folgende Summen:

Darüber hinaus entrichte ich einen monatlichen Mitgliedbeitrag in Höhe von 170 Euro an den Landesverband NRW der Partei DIE LINKE.

Impressum

Medienrechtlich verantwortlich für andrej-hunko.de ist

Andrej Hunko
Krakaustraße 17, 52064 Aachen
[weitere Kontaktdaten]

Die Website wird betrieben mit Unterstützung von Darius Dunker und René Jokisch auf dem Server der Partei DIE LINKE, Kreisverband Aachen.

Technik und Gestaltung: Darius Dunker. Die Website läuft ausschließlich mit Open Source Software: OpenSUSE Linux, Apache Webserver, MySQL Datenbank, PHP Skriptsprache, Joomla Web-CMS.

Der Server läuft als virtueller Server in einem energieverbrauchsreduzierten Rechenzentrum mit Ökostrom aus Laufwasserkraft.

Andrej Hunko, MdB 2012