Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Über welche mittlerweile erweiterten Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung des Neubaus bzw. der Sanierung von griechischen Abschiebegefängnissen oder anderen Aufnahmeeinrichtungen – auch für die temporäre Unterbringung syrischer Flüchtlinge – durch die Europäische Union, wozu sie im April 2012 in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/9307 bzw. meine mündliche Frage 63 (vergleiche Plenarprotokoll 17/177) noch weitgehende Unkenntnis vortrug, und Mittel aus welchen Fonds oder sonstigen Unterstützungsleistungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten wurden bzw. werden ab 2011 für Renovierungen, Umstrukturierungen und Neubauten der Anstalten oder den damit verbundenen Aufbau neuer Polizeieinheiten und Polizeistationen im gesamten Land bereitgestellt oder genutzt?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper:

Der Nationale Aktionsplan der griechischen Regierung zur Reform des Asylsystems und des Migrationsmanagements, der unter anderem auch den Aufbau von Aufnahmeeinrichtungen vorsieht, wird von der EU-Kommission finanziell mit 9,8 Millionen Euro aus Notfallmitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds unterstützt. Im Bereich der personellen und sachlichen Unterstützung begleitet die Europäische Union die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO, und die EU-Kommission.

EASO entsendet zum Beispiel Asylunterstützungsteams mit Beamten der EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex unterstützt Griechenland beim Grenzschutz. Darüber hinaus stehen Griechenland unter anderem Mittel aus dem EU-Außengrenzfonds und dem EU-Rückkehrfonds zur Verfügung.

Laut EU-Kommission, die diese Fondsmittel verwaltet, liegt von griechischer Seite noch keine vollständige Planung für alle geplanten Einrichtungen vor, weshalb auch der finanzielle Beitrag durch die EU noch nicht genau angegeben werden kann. Bislang wurden von Griechenland nur EU-Fondsmittel für einzelne Projekte beantragt, so unter anderem für den Aufbau bzw. die Renovierung von Aufnahmezentren in Filakio, Orestiada und Karoti über den EU-Außengrenzfonds bzw. für Hafteinrichtungen in Athen, Elliniko und Aspropyros über den EU-Rückkehrfonds.

Deutschland wird in diesem Zusammenhang beim Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union am 25./26. Oktober 2012 Vorschläge unterstützen, für wirtschaftlich in Schwierigkeiten geratene Mitgliedstaaten wie Griechenland den Zugang zu Mitteln aus EU-Fonds wie dem Außengrenzfonds und dem Rückkehrfonds durch Herabsetzung des erforderlichen Eigenfinanzierungsanteils deutlich zu erleichtern. Die Bundesregierung beteiligt sich darüber hinaus aktiv an der Unterstützung von Griechenland im Rahmen der von EASO koordinierten Hilfe der EU durch die Entsendung von Experten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, BAMF, nach Athen sowie bilateral durch Entsendung eines Verbindungsbeamten des BAMF.

Zudem werden sowohl im Rahmen von Frontex als auch auf bilateraler Basis Beamte der Bundespolizei entsandt und technische Unterstützung für die Grenzüberwachung zur Verfügung gestellt. Mit den Hilfeleistungen durch Deutschland bzw. durch die oben genannten EU-Fonds ist eine Unterstützung für den Aufbau neuer Polizeieinheiten oder Polizeistationen als solchen nicht vorgesehen.

Drucksache 17/200

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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