Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Von Andrej Hunko

Seit dem 1. Juli 2016 kooperiert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit anderen europäischen Geheimdiensten in Den Haag. Die einzelnen Dienste führen in einer „operativen Plattform“ eine gemeinsame Datei („CTG-Datenbank“) und entsenden Verbindungsbeamtinnen und -beamte.

Die „operative Plattform“ gehört zu der im Jahr 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group“ (CTG) des sog. „Berner Clubs“, dem informellen Zusammenschluss einer geheim gehaltenen Zahl von Inlandsgeheimdiensten der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz (Bundestagsdrucksache 18/5048). Derzeit ist die Zusammenarbeit auf den Phänomenbereich „Islamistischer Terrorismus“ beschränkt. Mit der logistischen Umsetzung der „gemeinsamen Datei“ ist der niederländische Allgemeine Auskunfts- und Sicherheitsdienst (AIVD) mandatiert.

Die Teilnahme des BfV an der „CTG-Datenbank“ bestimmt sich über die im Eiltempo und gegen heftige Kritik beschlossene Ausweitung der §§ 22b und 22c des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Dem deutschen Inlandsgeheimdienst wird darin die Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Partnerdiensten unter der Voraussetzung gestattet, dass die Zusammenarbeit bzw. die dort übernommenen Tätigkeiten von erheblichem Sicherheitsinteresse für die Bundesrepublik Deutschland und den jeweils teilnehmenden Staat liegen müssen.

Zur Ausforschung von strafbaren Bestrebungen und Tätigkeiten, die sich nach § 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes (G 10) gegen den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation richten, kann das BfV mit Staaten zusammenarbeiten, die weder angrenzen noch Mitglied der Europäischen Union oder der NATO sind.

Sämtliche weiteren Details der neuen Geheimdienstzusammenarbeit, darunter übernommene Aufgaben, adressierte Phänomene und die interne Organisationsstruktur, werden von der Bundesregierung aus Gründen des „Staatswohls“ nicht beantwortet (Bundestagsdrucksachen 18/10641, 18/8170, 18/9323, 18/9974, 18/7930, 18/5048). Als Grund dafür nennt die Bundesregierung die „Third Party Rule“, wonach die Informationen „zwangsläufig Erkenntnisse der in der CTG vertretenen Nachrichtendienste enthalten würden“. Weder werden deshalb die teilnehmenden Dienste benannt noch erfahren die Fragestellerinnen und Fragesteller Einzelheiten zu Arbeitsgruppen, Personal und Kosten des Zentrums.

Auch der konkrete Ort, die technische Beschaffenheit der „CTG-Datenbank“, dort geführte Datenfelder oder eingesetzte Such- und Analysewerkzeuge bleiben unbekannt. So kann nicht kontrolliert werden, ob das BfV die Zusammenarbeit im Sinne des BVerfSchG ausgestaltet oder Informationen mit Geheimdiensten teilt, die über Polizeivollmachten verfügen und diese für Zwangsmaßnahmen einsetzen. 

Zudem erhält das BfV Zugriff auf Daten, die es im Inland selbst nicht erheben könnte oder dürfte. Dies wird beispielsweise deutlich in der geplanten Änderung des Polizeikooperationsgesetzes in Österreich, wonach auch die Kriminalpolizei die dortigen Daten verarbeiten könnte. Das Bundesinnenministerium hatte jedoch erklärt, die vom BfV bei der CTG eingestellten Daten würden nur zu geheimdienstlichen Zwecken genutzt. Außer dem österreichischem BVT existieren in der Europäischen weitere Behörden, in denen Geheimdienste über Polizeivollmachten verfügen.

Nun soll die CTG auch an Strukturen der Europäischen Union heranrücken. Die Einrichtung der „CTG-Datenbank“ wurde von den Leitern der in der CTG zusammengeschlossenen Inlandsgeheimdienste („Heads of Service“) beschlossen, an deren Treffen der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung seit drei Jahren teilnimmt. Über den Umweg der EU-Polizeiagentur Europol soll die geheimdienstliche CTG jetzt verstärkt mit Polizeibehörden in der Europäischen Union kooperieren. Die CTG wird seit Juni 2016 zu einzelnen Treffen des Rates für Justiz und Inneres eingeladen.

Seit einigen Monaten gibt es „Kontakt und Sondierungen“ zwischen der CTG und Europol, dem Bundesministerium des Innern zufolge geht es in den Gesprächen um „Angelegenheiten strategischer Natur“. In EU-Dokumenten ist jedoch von der Prüfung von Mechanismen einer „strukturellen Zusammenarbeit“ mit Europol die Rede (Ratsdokument 8881/16).

Am 11. November 2016 berichtete der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung „weiteren Fortschritt” und „einige positive Entwicklungen“ der geplanten Kooperation, die sich nach einem „fact finding“ am 11. Oktober 2016 ergeben hätten. Weitere Schritte seien im Treffen der „Heads of Service“ beraten worden (siehe die Ratsdokumente 14260/16 und 13627/16).

Unter anderem soll die CTG in die Erstellung von Risikoindikatoren („Common Risk Indicators“) eingebunden werden, mit denen Europol die Daten von Asylsuchenden in den Hotspots analysiert. Schließlich wurde die polizeilich-geheimdienstliche Zusammenarbeit auch auf dem Treffen der G11 in Berlin und der G6 in Rom beraten. Die Initiative sei laut dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung von den italienischen und deutschen Geheimdienstkoordinatoren ausgegangen. Auch das geheimdienstliche EU-Lagezentrum IntCen war beteiligt.

Die Europäische Kommission regt nun an, ein „Drehkreuz für den Informationsaustausch“ unter europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden einzurichten. Dem Vorschlag der Kommission zufolge könnte ein „Fusionszentrum“ mit Europol als Partner bei der CTG angesiedelt werden. Die „systematischere Interaktion zwischen diesen Stellen“ soll demnach nicht auf Terrorismus beschränkt bleiben, sondern könnte auch die schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen. Die Bundesregierung hat zu dieser Ausweitung nach eigener Auskunft „noch keine abschließende Haltung entwickelt“. Jedoch hatte das Bundesministerium des Innern dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung in einem Briefing seine guten Erfahrungen der polizeilich-geheimdienstlichen Kooperation im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum geschildert.

Die europäische Zusammenarbeit der Geheimdienste ist schon jetzt kaum kontrollierbar. Sämtliche Details zum „Berner Club“ oder zu seinem informellen Zusammenschluss „Counter Terrorism Group“ bleiben für deutsche Abgeordnete geheim. Mit der neuen „operativen Plattform“ in den Haag versinkt der Geheimdienstklüngel noch tiefer im Verborgenen. 

Die Geheimdienste erhalten auf diese Weise noch mehr unkontrollierte Macht. Dies ist ein fatales Signal an die Bevölkerung und die Parlamente der krisengeschüttelten Europäischen Union. Die Befindlichkeiten ausländischer Geheimdienste im Sinne einer „Third Party Rule“ dürfen nicht höher gewichtet werden als die Kontrollrechte von Abgeordneten. Auch aus diesem Grund setzt sich unsere Fraktion für die Abschaffung der Geheimdienste ein – in Deutschland wie auch im europäischen Ausland. Denn Geheimdienste schützen die Demokratie nicht, sondern gefährden sie.

Neben der Stärkung der Geheimdienste befürchte ich auch eine Vergeheimdienstlichung der Polizeiarbeit. Einige der am neuen Informationsaustausch über die „operative Plattform“ beteiligten Geheimdienste haben Polizeivollmachten bzw. andere exekutiven Kompetenzen. Dies betrifft etwa das BVT aus Österreich, die SÄPO in Schweden, die Zentraldirektion für Inlandsaufklärung in Frankreich oder das Amt für Innere Sicherheit in Polen.

Das deutsche Bundesinnenministerium hatte uns versichert, dass die vom Bundesamt für Verfassungsschutz gelieferten Informationen ausschließlich für geheimdienstliche Zwecke verwendet werden dürften. In den genannten Ländern soll aber auch die Kriminalpolizei zugreifen dürfen. Aus unserer Sicht ist das illegal und verstößt gegen die Trennung von Polizei und Geheimdiensten, wie sie aus der deutschen Erfahrung mit der Gestapo resultiert. 

Dies wiegt umso schwerer, da die CTG sogar in „Sondierungen“ eine Kooperation mit Europol beginnt. Die Bundesregierung und die Europäische Kommission müssen deshalb die von uns Abgeordneten verlangten Informationen offenlegen.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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