Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

In welcher Form hat die Bundesregierung im Fall des Ex-Spions Sergej Skripal darauf hingewirkt, dass die britische Regierung sich an das von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Artikel IX festgelegte Prozedere zu Konsultationen, Kooperationen und Fact-Finding hält, bevor verschiedene Mitglieder der Bundesregierung öffentlich die in diesem Fall von britischer Seite erhobenen Anschuldigungen gegen die Regierung der Russischen Föderation übernahmen („FAZ“ vom 15. März 2018), und wie wird sich die Bundesregierung auf der Sitzung des Europäischen Rates am 22./23. März 2018 zu dem Fall Skripal positionieren?

Antwort des Staatsministers Niels Annen:

Die Bundesregierung hat von Beginn an betont, dass die Organisation für das Verbot chemischer Waffen als Hüterin des Chemiewaffenübereinkommens befasst werden sollte. Artikel IX, Absatz 1 und 2 des Chemiewaffenübereinkommens sieht vor, dass die betroffenen Staaten zunächst bilateral Kontakt aufnehmen und konsultieren sollten. Dies hat Großbritannien unverzüglich getan.

Auf der Sitzung des Europäischen Rates am 22. und 23. März wird sich die Bundesregierung so positionieren wie schon bisher. Die Bundesregierung steht solidarisch an der Seite des Vereinigten Königreichs. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs Frankreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs ihr Entsetzen über den Anschlag zum Ausdruck gebracht.

Die Außenminister der EU haben den Anschlag am Montag erneut verurteilt und Russland aufgefordert, das Nowitschok-Programm gegenüber der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen offenzulegen.

Plenarprotokoll 19/22

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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