Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung

Schriftliche Frage zum europäischen Geheimdienstzusammenschluss "Counter Terrorism Group"

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung als Mitglied des Geheimdienstzusammenschlusses Counter Terrorism Group zu den in einer „ersten Planungsphase“ hinsichtlich der Errichtung einer „operativen Plattform“ im ersten Halbjahr 2016 zu klärenden Fragen, welche (Unter-)Arbeitsgruppen oder Sekretariate in dem „europäischen Geheimdienstzentrum“ in Den Haag eingerichtet werden sollen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Einrichtung eines europäischen Geheimdienstzentrums auf Bundestagsdrucksache 18/7773), und welche neuen „Möglichkeiten“ der Zusammenarbeit zwischen der Counter Terrorism Group und der Polizeiagentur Europol hält die Bundesregierung für sinnvoll bzw. rechtlich umsetzbar, zumal die 28 europäischen Geheimdienste (und damit auch die Bundesregierung) bereits „In Kontakt“ mit Europol stehen „um Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu sondieren“?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber vom 29. März 2016:

Zur Frage „(Unter-)Arbeitsgruppen und Sekretariate“: Die Plattform befindet sich derzeit in einer ersten Planungsphase. Aussagen darüber, ob und ggf. welche (Unter-)Arbeitsgruppen, Sekretariate oder andere Arbeitsformate eingerichtet werden sollen, sind daher derzeit noch nicht möglich.

Zur Teilfrage „Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der Counter Terrorism Group (CTG) und Europol“: Ziel der Plattform ist der vereinfachte und beschleunigte Austausch operativer Erkenntnisse mit Bezug zum Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus auf nachrichtendienstlicher Ebene. Der bestehende Kontakt zwischen CTG und Europol bezieht sich auf Angelegenheiten strategischer Natur abseits der in Planung befindlichen Plattform.

Überlegungen für eine Verzahnung der Plattform mit dem European Counter Terrorism Centre (ECTC) sind nicht bekannt. In Deutschland ist eine Verzahnung relevanter Erkenntnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten im Gemeinsamen Terrorismus Abwehrzentrum sichergestellt.  

Drucksache 18/8020

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