Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Was ist der Bundesregierung über die Betreiber/Einzahler sowie Nutznießer eines Geheimfonds bekannt, aus dem sich der auch für die Bundesregierung tätige Ex-Geheimagent Werner Mauss als „internationale Reserve“ bedient haben soll und der nach Aussagen des ehemaligen Kanzleramtsministers Bernd Schmidbauer, der bei Antritt seiner Stelle im Jahr 1991 über den Fonds informiert war, unter anderem von den Regierungen der USA und Israels befüllt worden war (tagesschau. de vom 9. Januar 2017, „Schmidbauer entlastet Mauss“; sueddeutsche.de vom 9. Januar 2017, „Ein bisschen Frieden“), und auf welche Weise hat die Bundesregierung den Agenten für seine damaligen Dienste finanziell oder anderweitig begünstigt (bitte angeben, auf welchem Weg etwaige Finanztransaktionen vorgenommen wurden)?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder:

Durch ein Schreiben des Rechtsanwalts von Herrn Werner Mauss vom 8. September 2016 im Zusammenhang mit einem gegen Herrn Mauss beim Landgericht Bochum anhängigen Steuerstrafverfahren erlangte das Bundeskriminalamt und in der Folge die Bundesregierung erstmals Kenntnis über die angebliche Existenz des in Rede stehenden „internationalen Reserve“-Fonds. Weiter gehende Erkenntnisse über den Fonds liegen der Bundesregierung nicht vor.

Die Beantwortung der Frage kann über das Gesagte hinaus nicht offen erfolgen, da die erbetenen Auskünfte Informationen zu Aufklärungsaktivitäten, Analysemethoden und Aufklärungsaktivitäten der Nachrichtendienste preisgeben würden. Aus dem Bekanntwerden könnten weiterhin Rückschlüsse auf kriminalpolizeiliche Vorgehensweisen, Fähigkeiten und Methoden geschlossen werden und so Strafverfolgungsmaßnahmen erkannt bzw. unterlaufen werden.

Hinsichtlich der Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste sind die Informationen im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Eine Veröffentlichung der erfragten Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der für die Nachrichtendienste zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies könnte die nachrichtendienstliche Aufklärung beeinträchtigen, was für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann.

Die entsprechenden Informationen sind daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. 

Plenarprotokoll 18/211

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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