Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Hat sich die Bundesregierung bei der Europäischen Union dafür eingesetzt, die Durchführung der am 17. September 2019 in den von Israel nach 1967 besetzten Gebieten abgehaltenen Parlamentswahl bzw. die dort erzielten Ergebnisse nicht anzuerkennen, wie es der Auswärtige Dienst am 9. September 2019 in Bezug auf Russland für Wahlen auf der Halbinsel Krim mitgeteilt hat (www.gleft.de/39l), und welche Position vertritt die Bundesregierung selbst zu der völkerrechtlichen Frage, ob die Regierung Israels für die Knesset-Wahlen in den in nach 1967 besetzten Gebieten befindlichen jüdischen Siedlungen abstimmen lassen darf?

Antwort des Staatsministers Niels Annen vom 17. September 2019:

Die Bundesregierung befindet sich mit der EU-Kommission ebenso wie mit der israelischen Regierung in einem regelmäßigen politischen Dialog zu einer Vielzahl von Themen.

Die Organisation und Durchführung der Knessel-Wahl in Israel am 17. September ist eine innere Angelegenheit Israels.

Zur Haltung der Bundesregierung zur israelischen Siedlungspolitik wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12718 vom 27. August 2019 verwiesen.

Drucksache 19/13254

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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