Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Auf Grundlage welcher Erwägungen in Bezug auf Verbindungen der Website „Mirotworetz“ zu ukrainischen Behörden kam die Bundesregierung zu der Erkenntnis, ihr „beharrliches Insistieren“ gegenüber der Regierung der Ukraine habe dahingehend „Wirkung gezeigt“, dass die Website zeitweise nicht mehr erreichbar war (Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 32, Plenarprotokoll 19/133), und wie fällt angesichts der Tatsache, dass die Website nun wieder erreichbar ist, die Beantwortung der zweiten Teilfrage aus, die sich darauf bezog, inwiefern es sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Listung ukrainischer oder ausländischer Staatsangehöriger, deren Wohnadressen sowie die Wohnadressen ihrer Familienmitglieder in der Rubrik „Fegefeuer“ der Website um eine Verfolgung wegen politischer Überzeugungen handelt?

Antwort des Staatsministers Niels Annen:

Bei „Mirotworetz“ handelte es sich um eine von Privatpersonen betriebene Webseite.

Nachdem die Webseite wieder erreichbar ist und die Einträge einsehbar sind, lassen diese keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Motivation zur Listung zu.

Die Webseite „Mirotworetz“ war und ist öffentlicher Kritik ausgesetzt, und auch die Bundesregierung hat die auf der Webseite veröffentlichte Liste mehrfach in aller Deutlichkeit verurteilt.

Gegenüber der ukrainischen Regierung hat sie sich für die Löschung der Webseite immer wieder eingesetzt, zuletzt nach den Präsidentschaftswahlen im Juli 2019. Seit den diesjährigen Parlamentswahlen in der Ukraine scheint die Medienaufmerksamkeit für die Webseite jedoch deutlich zurückgegangen zu sein.

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegenüber ihren ukrainischen Gesprächspartnern für die Löschung der Webseite ein, unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um eine Verfolgung politischer Überzeugungen handelt.

Plenarprotokoll 19/136

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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