https://youtu.be/vC0LJXcGZHE

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Berner Club, in dem das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz mit anderen Inlandsgeheimdiensten zusammengeschlossen ist (Bundestagsdrucksachen 19/17002, 19/11459, 19/7268, 19/2374, 19/353, 18/10641, 18/8170, 18/7930), nicht nur wie bislang bekannt ein europäischer Zusammenschluss ist, sondern an dessen Informationsaustausch auch Dienste aus Israel (Mossad), Neuseeland (NZSIS), Australien (ASIO), Kanada (CSIS) oder den USA (FBI und CIA) beteiligt sind („Der geheime Club der geheimen Dienste“, woz.ch, 5. März 2020), und inwiefern arbeiten die Dienste dieser Regierungen nicht nur auf Ebene des Informationsaustauschs eng zusammen, sondern nehmen auch an Treffen des Berner Clubs bzw. seiner Counter Terrorism Group teil?

Herr Staatssekretär.

Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat: 

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Kollege Hunko, die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich transparent und vollständig, um auch dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestags zu entsprechen.

Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Nach sorgfältiger Abwägung des Aufklärungs- und Informationsrechts der Abgeordneten mit dem Wohl des Bundes, das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, äußert sich die Bundesregierung nicht, soweit dies die Wirksamkeit nachrichtendienstlicher Tätigkeit gefährden kann.

In Fällen evidenter Geheimhaltungsbedürftigkeit, die Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnissen von Nachrichtendiensten betreffen, muss die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ihre Weigerung, entsprechende Informationen offenzulegen, nicht begründen. Gemäß höchstrichterlicher Entscheidung unterliegen die Einzelheiten der Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit ausländischen öffentlichen Diensten – insbesondere Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten anderer Staaten – nicht der Verfügungsberechtigung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Diese Zusammenarbeit setzt die Einhaltung von Vertraulichkeit voraus. Hierbei handelt es sich um allgemein anerkannte Verhaltensregeln der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtenbereich.

Deswegen: Einzelheiten der Begründung sowie weitere Informationen zum Berner Club – nach dem Sie fragten – und der Counter Terrorism Group sind der Bundestagsdrucksache 19/7268 zu entnehmen, die nach wie vor ihre Gültigkeit hat. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Vizepräsident Thomas Oppermann: Nachfrage?

Andrej Hunko (DIE LINKE):

Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Bundesregierung ja schon länger nach den Aktivitäten im sogenannten Berner Club, einem Zusammentreffen von verschiedenen Geheimdiensten, der in der Schweiz übrigens Gegenstand auch öffentlicher Debatten ist. Darüber wird da eigentlich ganz offen diskutiert; hier bekommt man dagegen nur wenige Informationen.

Sie begründen die Informationsablehnung mit dem Staatswohl und sprechen in den Antworten immer von der „Third-Party-Rule“, wonach man sozusagen Rücksicht auf die anderen Geheimdienste nehmen müsste. Weil das ja schon ein längerer Frageprozess von mir ist, würde mich interessieren, ob Sie sich überhaupt die Mühe gemacht haben, ein Freigabeersuchen – das ist nämlich möglich – an die anderen Dienste zu stellen, um auch dem Informationsbedürfnis des Parlaments – das ist ja auch ein Gegenstand des Staatswohls – Genüge zu tun.

Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

Sehr geehrter Kollege Hunko, ich kann Ihnen dazu sagen, dass die Bundesregierung natürlich ständig prüft, inwieweit bestimmte Voraussetzungen noch vorliegen. Im konkreten Fall liegen diese Voraussetzungen noch vor, und ich kann in dem Zusammenhang nur noch einmal auf die Drucksache 19/7268 verweisen, die Ihnen ja auch zur Kenntnis gelangt ist.

Sie sagen ja auch selber, dass das ein Prozess ist, in dem Sie schon öfter nachgefragt haben. Es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die zu Änderungen in der Auffassung führen würden.

Vizepräsident Thomas Oppermann: Weitere Zusatzfrage?

Andrej Hunko (DIE LINKE): Ich habe eine zweite Nachfrage. – Es geht ja nicht nur um konkrete Absprachen, die dort getroffen werden, oder darum, wer an den Diskussionen beteiligt war – darauf bezog sich ja meine Frage –, sondern es geht auch darum, dass da Datenbanken erstellt werden, sodass hier auch datenschutzrechtliche Regelungen relevant sind. Haben Sie dazu irgendwelche Aussagen zu machen? Ich denke, die Belange des Datenschutzes sind auch ein Gegenstand des Staatswohls.

Volkmar Vogel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:

Dazu kann die Bundesregierung keine weiteren Äußerungen machen.

Plenarprotokoll 19/151