In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der USA deren Pläne thematisiert, Ausnahmeregelungen von den gegen Venezuela verhängten Wirtschaftssanktionen aufzuheben, die bislang noch die Versorgung mit Diesel unter anderem durch europäische Konzerne ermöglichen („US prepares to cut off diesel to Venezuela“, argusmedia.com, 21.08.2020), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Befürchtung von Nichtregierungsorganisationen und Oppositionspolitikern in Venezuela, dass ein solcher Schritt gravierende Konsequenzen für die Zivilbevölkerung hätte, weil elementare Dienstleistungen wie Teile der Stromversorgung, der Transport von Waren und Lebensmitteln und der Personennahverkehr maßgeblich von diesen Diesel-Lieferungen abhängen („USA wollen Venezuela von der Dieselzufuhr abschneiden“, amerika21.de, 28.08.2020)?

Antwort von Staatssekretär Miguel Berger vom 08.09.2020:

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den genannten Plänen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vor. Sie hat dazu keine Gespräche mit der US-amerikanischen Regierung geführt.

Die Bundesregierung setzt restriktive Maßnahmen gegen Angehörige des Maduro-Regimes gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union um.

Diese Sanktionen richten sich gegen 36 Einzelpersonen und sind so angelegt, dass sie der venezolanischen Wirtschaft und der notleidenden Bevölkerung nicht schaden.