Hat die Bundesregierung im Rahmen der diplomatischen Beziehungen zu Israel Anfragen von israelischer Seite erhalten, die darauf abzielten, dass die Bundesregierung die Chefanklägerin Fatou Bensouda oder andere gegenwärtige oder zukünftige Amtsinhaberinnen oder Amtsinhaber des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag im Zusammenhang mit dessen Entscheidung über die Zuständigkeit für die Untersuchung mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Westjordanland und im Gazastreifen kontaktiert („Israel asking allies to discreetly pressure ICC prosecutor – report“, The Times of Israel, 7. Februar 2021), und bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung seit der Entscheidung des IStGH vom 5. Februar 2021 mit Vertreterinnen oder Vertretern des IStGH über das Urteil bzw. die sich daraus ergebenden Untersuchungen kommuniziert (bitte Datum, Anlass und Gegenstand der Kommunikation angeben)?

Antwort der Staatssekretärin Antje Leendertse vom 19. März 2021:

Im Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof zur sog. „Situation in Palästina“ hatte die Bundesregierung am 16. März 2020 auf Einladung des Gerichts eine Amicus Curiae-Stellungnahme abgegeben. Darin verneinte die Bundesregierung aufgrund des Fehlens der Staatlichkeit der palästinensischen Gebiete die territoriale Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs und seiner Anklagebehörde.

Die Bundesregierung hat die anschließende Entscheidung der Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs vom 5. Februar 2021 zur Kenntnis genommen und sich hierzu mehrfach öffentlich geäußert, beispielsweise bei der Bundespressekonferenz am 8. Februar 2021 (siehe www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/2440504).

Die Bundesregierung respektiert die Unabhängigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs, dessen Tätigkeit auf Grundlage des Römischen Statuts sie vollumfänglich unterstützt. Mit ihren Partnern steht die Bundesregierung hierzu im Austausch. Zu Inhalten vertraulich geführter Gespräche macht die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben.

Quelle: Bundestagsdrucksache 19/27704 vom 19. März 2021