Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern hat die Bundesregierung ein eigenes Interesse daran, hinsichtlich der Möglichkeit völkerrechtswidriger Drohneneinsätze des US-Militärs über die Weisungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 4 A 1361/15, Urteil vom 19. März 2019) hinaus sicherzustellen, dass diese Verletzungen des Völkerrechts nicht auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verübt werden (bitte dieses Interesse darstellen), und wie gewichtet die Bundesregierung außen-, bündnis- und verteidigungspolitische Belange gegenüber der zweifelsfreien Einhaltung des Völkerrechts auf ihrem Hoheitsgebiet hinsichtlich der Garantie, dass dieses Recht nicht unter Nutzung deutschen Staatsgebietes verletzt wird und sei es auch mittelbar, beispielsweise durch die Weiterleitung von Daten über eine dort befindliche Relaisstation für die in Rede stehenden Drohneneinsätze?

Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

Die Bundesregierung steht zur Frage des Einsatzes von Drohnen und der Rolle des US-Stützpunktes Ramstein mit ihren amerikanischen Partnern in einem vertrauensvollen Dialog. Dieser umfasst auch völkerrechtliche Fragen. Die US-Seite bestätigt regelmäßig, dass die US-Streitkräfte in Deutschland gemäß ihren Verpflichtungen aus dem NATO-Truppenstatut in Deutschland geltendes Recht achten, einschließlich relevanten Völkerrechts.

Das in der Fragestellung angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 aufgehoben worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss ausdrücklich festgestellt, dass ein rein technischer Übermittlungsvorgang von Daten über die Relaisstation in Ramstein keine Handlungspflicht der Bundesregierung auslöst.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem die Konsultationen der Bundesregierung mit den entsprechenden Stellen der USA zu allen, einschließlich völkerrechtlichen, Aspekten zum Einsatz von Drohnen und der Rolle des US-Stützpunkts Ramstein für hinreichend erachtet

Quelle: Plenarprotokoll 19/223 vom 21. April 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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