Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Was kann die Bundesregierung nach Artikel 20 der Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten; Richtlinie (EU) 2016/681) über die Gesamtzahl der Personen mitteilen, deren Passagierdaten von der deutschen Passagierdatenstelle im Jahr 2020 erhoben, verarbeitet und ausgetauscht wurden (bitte wie in Bundestagsdrucksache 19/21517, Schriftliche Frage 47 des MdB Alexander Ulrich beantworten), und bei wie vielen dieser Personen wurde eine weitere Überprüfung für notwendig erachtet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 8. Juni 2021:

Statistische Daten entsprechend Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2016/681 zu Abgleichen und Rechercheersuchen ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. 

  Verarbeitete Passagierdatensätze Unbereinigte Passagierzahl (mit Doppelerfassungen) Personenvorgänge nach Abgleich mit polizeilichem Fahndungsbestand Ausgeleitete fachlich positive Personenfahndungstreffer
2020 104.562.775 30.917.754 78.179 5.347

Luftfahrtunternehmen melden pro Flugverbindung und Fluggast unterschiedlich viele Passagierdatensätze. Aus der Gesamtanzahl dieser verarbeiteten Passagierdatensätze lässt sich nur eine unbereinigte Passagierzahl ermitteln, in der Doppelerfassungen von Personen, die mehrfach geflogen sind, enthalten sind. Personen, die Hin- und Rückflüge im genannten Zeitraum oder auch mehrfach Flugreisen unternommen haben, werden daher in der unbereinigten Passagierzahl auch mehrfach gezählt. Eindeutige Rückschlüsse auf die Anzahl der betroffenen Einzelpersonen sind daher systembedingt nicht möglich. Entsprechende statistische Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.

  Inländische Rechercheersuchen  Rechercheersuchen von Fluggastdatenzentralstellen anderer EU-Mitgliedstaaten 
2020   1.720  348

Quelle: Drucksache 19/30613 vom 11. Juni 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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