Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Inwiefern hat die Firma General Atomics für ihre im Sommer 2021 in Nordeuropa geplanten Flüge ihrer Drohne MQ-9B „Reaper“ (in der Ausführung „SeaGuardian“) eine Genehmigung zum Flug im deutschen Luftraum beantragt bzw. erhalten (falls ja, bitte Zeitraum und genutzte Luftkorridore darstellen), und welche Notlandeplätze wurden dafür festgelegt (vgl. www.ga-asi.com/2021-european-maritime-demo)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Silberhorn vom 30. Juli 2021:

Den zuständigen zivilen und militärischen Stellen liegen bisher keine Anträge zur Genehmigung des unbemannten Luftfahrzeuges (UAS) MQ-9B SeaGuardian für den deutschen Luftraum vor. Ein Flug des SeaGuardian wäre derzeit nur in einem eigens eingerichteten UAS-Korridor möglich und würde unter anderem eine temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Bundesrepublik Deutschland bedingen.

Da die Frist zur Beantragung dieser Änderung gemäß der Nachrichten für Luftfahrer der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (I-32/09) zwölf Wochen beträgt, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Firma General Atomics Aeronautical die Nutzung des deutschen Luftraumes mit dem UAS MQ-9B SeaGuardian im Rahmen einer möglichen Kampagne im Sommer 2021 in Nordeuropa nicht beabsichtigt.

Quelle: Bundestagsdrucksache 19/31818 vom 30. Juli 2021

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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