Wie viele Suchläufe haben die dazu bevollmächtigten Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2022 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des Bundeskriminalamtes vorgenommen (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 92 des Abgeordneten Alexander Ulrich auf Bundestagsdrucksache 20/1679 aufschlüsseln nach Zahlen des BKA, der Bundespolizei und der Landeskriminalämter), und wie viele Personenidentifizierungen haben die Behörden dabei jeweils erzielt?

Antwort der Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 18. Januar 2023:

Im Kalenderjahr 2022 wurden insgesamt 91.767 Anfragen an das Gesichtserkennungssystem im Bundeskriminalamt geschickt.

Die Gesamtanzahl verteilt sich wie folgt:

Landeskriminalämter: 49.376

Bundeskriminalamt: 35.036

Bundespolizei: 7.355

Die Identifikationen können nicht technisch ausgewertet werden. Die Zahlen werden derzeit bei den Ländern erhoben. Der Zeithorizont, bis wann die Zahlen von allen Ländern gesammelt vorliegen, ist derzeit noch nicht absehbar.

Quelle: Plenarprotokoll 20/78 vom 18.01.23