EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung fördert gesundheitliche Ungleichheit
09.02.2011 - Antrag - Drucksache Nr 17/4717
Patientinnen und Patienten sollen entscheiden können, in welchem Land der EU sie sich behandeln lassen. Kostenerstattung nach dem Herkunftslandprinzip. 2006 wurden Gesund-heitsdienstleistungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen, jetzt wird "Bolkestein light" durch die Hintertür eingeführt. Die soziale Ungleichheit verschärft sich, nur Personen mit einem hohen Einkommen können sich diese Mobilität leisten. Die Versorgung in den ärmeren Ländern verschlechtert sich durch Mittelentzug.
Drucksache 17/4717