Alle Waffenexporte des Oberndorfer Kleinwaffenherstellers verbieten
08.02.2011 - Antrag - Drucksache 17/4677
Heckler & Koch hat Sturmgewehre in vier mexikanische Unruheprovinzen geliefert, obwohl diese vier Provinzen ausdrücklich von der Ausfuhrgenehmigung der Bundesregierung ausgeschlossen waren. Nach Ziffer 3 der Grundsätze der Bundesregierung zum Export von Kriegswaffen ist die Zuverlässigkeit des Exporteurs ein wichtiges Kriterium für eine Exportgenehmigung. Da Heckler & Koch sich als unzuverlässig erwiesen hat, sind Genehmigungen für HK ab sofort zu untersagen
Drucksache 17/4677