Verpflichtender Menschenrechtsschutz der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
08.02.2011 - Antrag - Drucksache 17/4669
Mit der Verabschiedung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 1976 wurden Forderungen der entwicklungspolitischen Organisationen nach einer verstärkten Ein-beziehung der Arbeit von transnational arbeitenden Unternehmen in die Sicherung der Men-schenrechte aufgegriffen. Verpflichtende menschenrechtliche Standards für die Einhaltung der extraterritorialen Staatenpflichten gegenüber den Unternehmen fehlen jedoch.
Drucksache 17/4669