Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages von Niema Movassat, Sevim Dagdelen, Inge Höger, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Heidrun Dittrich, Karin Binder und Harald Koch

zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Menschenrechtslage im Iran verbessern" (BT-Drs. 17/4011)

Neben dem kritikwürdigen Vorgehen der Oppositionsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die erst einen gemeinsamen Antrag mit der Fraktion DIE LINKE vorbereitet haben, und dann den Regierungsantrag mitgezeichnet haben, lehnen wir den o.g. Antrag aus folgenden Gründen ab:

DIE LINKE hat sich bereits in den Beratungen mit der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Fall Ashtiani eingesetzt und die Verurteilung der Todesstrafe weltweit gefordert. Wir wollen ein starkes Zeichen setzen, um das Leben von Sakine Ashtiani zu schützen. Diese wichtigen zwei Forderungen werden in dem Antrag der vier Fraktionen konterkariert. Der Fall Ashtiani kommt nur als eine kleine Randbemerkung vor. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bleibt gänzlich unerwähnt. Das zeigt, dass es CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht ernsthaft um das Leben von Frau Ashtiani geht.

Der Antrag "Menschenrechtslage im Iran verbessern" steht im Kontext der geopolitischen Eskalationsstrategie gegen den Iran. Der Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN missbraucht den Fall der zum Tode verurteilten Iranerin Ashtiani zu einer willkürlichen und in Teilen auch unseriösen Ansammlung von Vorwürfen gegen den Iran insgesamt. Unseriös ist dabei vor allem der wiederholte Bezug auf den Präsidenten Ahmadinedschad als Hauptverantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen. Diese gab es schon vor der jetzigen Regierung, auch ohne Ahmadinedschad. Die Kontinuität der Menschenrechtslage wird somit aufgrund geopolitischer Interessen bewusst ausgeblendet.

Wir lehnen den Antrag ab, weil er sich für Sanktionen ausspricht und dabei lediglich fordert, dass diese "in erster Linie das Regime und nicht die Bevölkerung des Landes treffen" sollen. Dass dies strukturell und praktisch unmöglich ist, ist spätestens seit den Sanktionen gegen den Irak bekannt, womit diese Forderung die geostrategische Motivation hinter diesem "Menschenrechtsantrag" weiter entlarvt.

Wir lehnen Forderungen nach Sanktionen im Falle des Iran grundsätzlich ab. Ohnehin geht es beispielsweise bei den EU-Sanktionen nicht um die Durchsetzung von Menschenrechten, sondern erklärtermaßen einzig und allein darum, Druck im Zusammenhang mit dem (zivilen) Atomprogramm auszuüben. Iran hat allerdings nicht gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen, weshalb es auch in dieser Hinsicht keine Grundlage für Sanktionen gibt.

Anstatt sich seriös für das Leben der Iranerin Ashtiani einzusetzen, werden Menschenrechte wieder einmal als Einfallstor genutzt, um andere politische Ziele durchzusetzen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit jeder Menschenrechtspolitik. Dieser Antrag leistet damit vor dem Hintergrund der konkreten Kriegsdrohungen gegenüber Iran - wie sie erst jüngst durch Veröffentlichungen auf Wikileaks bestätigt wurden - einer Zuspitzung der angespannten Situation Vorschub und ist deshalb gefährlich. Der Antrag erinnert an Vorgänge und Kriegslegitimationsversuche, wie wir sie im Vorfeld des völkerrechtswidrigen Feldzugs gegen den Irak erlebt haben. Wir sind gegen einen neuen Krieg im Nahen und Mittleren Osten, der katastrophale und unkalkulierbare Konsequenzen für die Gesamtregion hätte, und wenden uns gegen jedwede ideologische Kriegsvorbereitung. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Menschenrechte im Iran verbessern" (BT-Drs. 17/4011) ab.