Mündliche Frage zu Tests zur Integration von größeren Drohnen in den zivilen Luftraum

Auf welchen Flächen werden Drohnen gleich welcher Gewichtsklasse in Deutschland bislang bzw. zukünftig von Behörden des Verkehrs, des Innern, der Verteidigung und der Forschung getestet, und welche Details kann die Bundesregierung zu Simulationen und Praxistests mitteilen, die bis 2016 von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Köln) bzw. deutschen Behörden bezüglich der Integration von Drohnen in den zivilen Luftraum – Single European Sky – durchgeführt wurden oder werden sollen – insbesondere zu Testgebieten, dort getesteten Drohnen, durchführenden Behörden oder Unternehmen?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke:

Eine Frage ähnlichen Wortlauts wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8335 Frage 9 wie folgt beantwortet:

„Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat folgende Flugbeschränkungsgebiete zur Nutzung mit UAS, unbemannten Luftfahrtsystemen, veröffentlicht:

– ED-R 145 ,Spatzenhausen‘, Firma EMT,

– ED-R 147 ,Manching‘, EuroHAWK,

– ED-R 148 ,Schleswig‘, EuroHAWK.

Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung wurden keine Flugbeschränkungsgebiete für den ausschließlichen Betrieb von UAS eingerichtet. UAS können zum Teil aufgrund von Katapultstarts bzw. Starts mit Raketenmotoren sowie Netzlandemodulen, Fallschirmen oder aufblasbaren Luftkissen unabhängig von Start- und Landebahnen eingesetzt werden. Gemäß der Zentralen Dienstvorschrift 19/3 dürfen UAS über 25 Kilogramm ausschließlich in Luftsperrgebieten oder Gebieten mit Flugbeschränkungen betrieben werden. Dabei wird grundsätzlich auf bestehende Truppenübungsplätze zurückgegriffen, über denen bereits ein Luftraum mit Flugbeschränkungen existiert. Für UAS, die aufgrund ihrer Charakteristika von Flugplätzen aus betrieben werden müssen, wird auf bereits bestehende Luftraumordnungsmaßnahmen – Kontrollzonen, Airspace D der Flugplätze sowie die bereits existierenden Flugbeschränkungsgebiete – zurückgegriffen. Bisher wurden die Beschränkungsgebiete ED-R 138, ED-R 144 und ED-R 148 in 2011 mit Blick auf den bevorstehenden UAS-Betrieb, EuroHAWK, in ihren Ausmaßen angepasst. Auf welchen Landeplätzen UAS betrieben werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.“

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates obliegt die Zulassung von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von mehr als 150 Kilogramm der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, EASA. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Simulationen und Praxistests der EASA vor.

Innerhalb der Bundesregierung liegt die Zuständigkeit für eine Integration in den zivilen Luftverkehr im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Abgesehen von dieser Rechtsetzungstätigkeit ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nicht mit der zukünftigen Nutzung von UAS befasst.

Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geförderte Forschungsprojekt „Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum, VUSIL“ (FE-Projekt Nr. L-4/2007 – 50.0324) untersuchte die Möglichkeit einer Integration von UAS in den Luftraum außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten. Dazu wurden im Juni und Juli 2008 Flugversuche im Flugbeschränkungsgebiet ED-R 138 bei Manching durchgeführt.

Weitere Details können dem Schlussbericht entnommen werden.

Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern beteiligte sich die Bundespolizei im Rahmen des Projektes „Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum“, VUSIL II. Dabei wurde die technische Realisierbarkeit des Projektes für UAS – Drehflügler – der Firma SWISS UAV AG geprüft. Hierbei war zunächst grundsätzlich zu klären, ob ein Starten und Landen des UAS auf einem Schiff der Bundespolizei möglich sein könnte.

In den Versuchen wurden Starts und Landungen erfolgreich durchgeführt. Es wurde das Modell „NEO S-300“ getestet. Die Flugversuche fanden im Seegebiet circa 3 bis 4 Seemeilen vor Warnemünde statt.

Zu weiteren Praxistests verweise ich auf die Ausführungen im Bericht des Bundesministeriums des Innern in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 9. Mai 2012 und den Bericht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Art und den Umfang des Einsatzes von unbemannten Luftfahrtsystemen vom 21. März 2012. Über weitere Versuche bis 2016 liegen keine Informationen vor. 

Drucksache 17/224

Drucken