Schriftliche Frage zu autonomen Fähigkeiten eines künftigen MALE UAV bzw. UCAV
Welche Rollen spielen die autonomen Fähigkeiten eines künftigen MALE UAV bzw. UCAV (insbesondere autonom zu operieren, eine skalierbare Bewaffnung zur Minimierung von Kollateralschäden zu besitzen und automatisch Ziele erkennen zu können) im Hinblick auf eine anstehende Beschaffungsentscheidung der Bundesregierung, und in welchen Einrichtungen der Bundeswehr werden diese behandelt oder beforscht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 16. Dezember 2013:
Der Einsatz von Waffen durch ein bemanntes oder unbemanntes Luftfahrzeug muss nach Überzeugung der Bundesregierung immer mit der Rückkoppelung an eine natürliche Person erfolgen. Nach Auffassung der Bundesregierung sind dem Einsatz vollautonomer Systeme im bewaffneten Konflikt bereits durch das bestehende humanitäre Völkerrecht Grenzen gesetzt. Eine vollautonome Entscheidung zum Waffeneinsatz aufgrund einer „Computerlogik oder Maschinenlogik“ wird es demnach in der Bundeswehr nicht geben. Somit spielen vollautonome Fähigkeiten eines MALE UAV bzw.
UCAV für eine Beschaffungsentscheidung keine Rolle und werden hierzu auch nicht beforscht.
Drucksache 18/221