Mündliche Frage zu Wahlgesetz und Wahlbeobachtung in der Ukraine

Teilt die Bundesregierung meine Bedenken in Bezug auf die ukrainische Präsidentschaftswahl am 25. Mai 2014 wegen der kurzfristigen Änderungen der Artikel 83 und 84 des Wahlgesetzes vom 13. März 2014, die verhindern, dass die Legitimität der Wahl angezweifelt wird, auch wenn in mehreren Bezirken faktisch keine Stimmabgabe erfolgen konnte (www.kas.de/ukraine/de/publications/37676/), und wegen der Tatsache, dass die Wahlbeobachtungsmissionen des Europarates und der OSZE eine Wahlbeobachtung in den umstrittenen und von Angriffen des ukrainischen Militärs und der neu geschaffenen Nationalgarde gegen proföderalistische Kräfte betroffenen Gebieten im Süden und Osten des Landes gegenwärtig ausschließen (www.spiegel.de/politik/ausland/ostukraine-separatisten-stellen-armeeeinheiten-ultimatum-a-969723.html), und inwiefern hat sich die Bundesregierung für eine Wahlbeobachtung im ganzen Land eingesetzt?

Antwort des Staatsministers Michael Roth:

Die Bundesregierung hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, dass in der gesamten Ukraine freie und faire Wahlen durchgeführt werden können, die internationalen Standards entsprechen. Dies umfasst selbstverständlich auch die geplanten Präsidentschaftswahlen am 25. Mai 2014. Für die Bewertung dieser Wahlen wird die Einschätzung des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte, ODIHR, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ausschlaggebend sein. Die Bundesregierung setzt sich intensiv für eine weitere Deeskalation der Situation vor Ort durch alle Seiten ein. Diese ist zentral für geordnete Wahlen in möglichst allen Regionen.

Durch die Einrichtung von nationalen und regionalen runden Tischen konnte eine gewisse Beruhigung erreicht werden. Bedeutsam ist insbesondere auch eine konstruktive Haltung der Russischen Föderation. Die Aktivitäten des erfahrenen Diplomaten Wolfgang Ischinger zur Unterstützung der Komoderatoren bei den runden Tischen werden von allen Seiten als sehr hilfreich empfunden.

Die Bundesregierung wird sich auch weiter für freie und faire Wahlen nach internationalen Standards in der Ukraine einsetzen – einschließlich einer Wahlbeobachtung im ganzen Land.

Plearprotokoll 18/35

Drucken