Mündliche Frage zu Einträgen von verdeckten Fahndungen in das Schengener Informationssystem für Geheimdienste aus Drittstaaten
Für welche Geheimdienste aus Drittstaaten trägt die Bundesregierung wie der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 12a auf Bundestagsdrucksache 19/18872 genannte EUMitgliedstaat verdeckte Fahndungen im Schengener Informationssystem ein und benachrichtigt diese anschließend über Treffer, wie es unter anderem im EU-Ratsdokument 6322/20 beschrieben und neuerdings von mehreren EU-Mitgliedstaaten praktiziert wird (www.europarl.europa.eu/doceo/document/E9-2020-000699_DE.html; bitte wie auf Bundestagsdrucksache 19/17989, Frage 13a, erbeten, die Geheimdienste der einzelnen Drittstaaten nennen), und in welchem Zeitraum erfolgt eine solche Treffermitteilung gewöhnlich oder im Einzelfall?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Volkmar Vogel:
Die Bundesregierung ist darauf bereits in der Antwort zu Frage 12 zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Zahlen zu Speicherungen in polizeilichen EU-Datenbanken (2019)“ (Bundestagsdrucksache 19/18872) eingegangen: Die Bundesregierung nimmt keine Eintragungen in das Schengener Informationssystem (SIS) für Nachrichtendienste aus Drittstaaten vor. Ausschreibungen, die auch auf Informationen aus Drittstaaten basieren können, erfolgen ausschließlich in eigener nationaler Zuständigkeit. Im SIS erfolgen insoweit auch keine Treffermitteilungen an Drittstaaten. Diese erfolgen an die ausschreibende Behörde.
Plenarprotokoll 19/157