Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zum Zweck und Umfang der Datei "Politisch motivierte Kriminalität links - Zentralstelle"

Welche Ausführungen kann die Bundesregierung zum Zweck der Errichtung der Datei „PMK-links Z“ machen, in die nach ihren Angaben (Bundestagsdrucksache 17/7018) Aktivisten überführt wurden, die zuvor in der Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaST) gespeichert waren (bitte hierfür die Errichtungsanordnung von „PMK-links Z“ übermitteln), und wird innerhalb der „PMKlinks Z“ weiter nach dem Prinzip verfahren, nicht nur verurteilte Personen zu speichern, sondern auch deren Kontaktpersonen zu sammeln, wenn diese anlässlich von Gipfelprotesten an deutschen Binnengrenzen mit bereits in IgaSt erfassten Personen angetroffen werden oder lediglich in eine Personenkontrolle am Rande von Protesten mit internationaler Dimension geraten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Oktober 2011

Die Datei „Politisch motivierte Kriminalität links – Zentralstelle (PMK-links Z)“ dient dem Bundeskriminalamt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität (§ 2 Absatz 1 bis 3 des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG). Sie ermöglicht vor allem das Erkennen von relevanten Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen sowie das Erkennen von Verflechtungen bzw. Zusammenhängen zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen.

In diese Datei können personenbezogene Daten von Verdächtigen, soweit aufgrund der Tatausführung und der Persönlichkeit der VerdächtigenGrund zu der Annahme besteht, dass diese erneut Straftatenbegehen werden (§ 8 Absatz 2 BKAG), sowie Beschuldigten (§ 8 Absatz 1 BKAG) aufgenommen werden. Personenbezogene Daten von Kontakt- und Begleitpersonen von diesen Verdächtigen und Beschuldigten können nur in diese Datei aufgenommen werden, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 BKAG).

Wegen des Wunsches auf Übermittlung der Errichtungsanordnung für die Datei „PMK-links Z“ wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen parlamentarischer Anfragen kein Anspruch auf Vorlage von Dokumenten der Bundesregierung einschließlich ihres Geschäftsbereiches besteht.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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