Immer mehr machen die zuständigen kriminaltechnischen Institute von digitalen Spuren Gebrauch, häufig kommen dabei Data Mining-Verfahren zur Suche nach Kreuztreffern in verschiedenen Datenbanken zur Anwendung (Drucksachen 17/11582, 17/13441, 18/6239). Allerdings sind die Formate der Datensätze in den Mitgliedstaaten häufig unterschiedlich, auch die von der Kriminaltechnik eingesetzte Software variiert. Dies betrifft auch den Bereich der Forensik, also die Sicherstellung und Auswertung von Beweisen vor Gericht. 2011 hatten die Innen- und Justizminister deshalb mit der Initiative „Europäischer Kriminaltechnischer Raum" („European Forensic Science Area, EFSA) die Qualitätssicherung und Standardisierung der Auswerteverfahren beschlossen (Schlussfolgerungen JI-Rat, Brüssel am 13. und 14. Dezember 2011). In den unter polnischer Präsidentschaft verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen standen der damals bereits praktizierte polizeiliche Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profile im Rahmen des Prüm-Verfahrens im Mittelpunkt. Die EU-Kommission finanziert entsprechende Forschungen auch zur Analyse von Finanzströmen, Ballistik, Sprengstoffen, Suchtstoffen, Handschriften, gestohlenen Fahrzeugen oder Banknoten. „Innovative kriminaltechnische Untersuchungen" werden besonders gefördert. Im Mittelpunkt stehen Verfahren zur „digitalen/ rechnergestützten Kriminaltechnik". Digitale Spuren können etwa auf beschlagnahmten Telefonen und Rechnern, aber auch in Video- und Audiodateien vorliegen (Drucksache 18/7285). Strafverfolger machen überdies von automatisierten Überwachungsmethoden Gebrauch, etwa zur Nummemschilderkennung oder zur musterbasierten Analyse der Videoüberwachung.