Europäische Bürgerbeteiligung braucht verbindliche Rechte
Rede von Andrej Hunko im Deutschen Bundestag, 10.06.2010
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wir kennen das Bild aus dem Feudalismus, wie die Untertanen am Geburtstag des Königs am Hofe vorstellig wurden und ihre Sorgen und Nöte darlegten, und war der König milde gestimmt, so konnte es passieren, dass sie Gehör fanden und der König großzügig Abhilfe versprach.
Nicht viel höher ist das demokratische Niveau der Europäischen Bürgerinitiative, über die wir heute diskutieren. Ich zitiere gerne aus dem entsprechenden Art. 11 Abs. 4 des Vertrages über die Europäische Union:
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl eine Million betragen … muss, können … die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.
Um es klar zu sagen: Das ist nicht mehr als ein eingeschränktes Massenpetitionsrecht, ein kleines, aber unverbindliches Element partizipativer Demokratie. Es ist kein Bürgerbegehren, wie Sie gerade gesagt haben, Herr Dörflinger. Es ist kein plebiszitäres Element und kein Element direkter Demokratie.