Die Kleine Anfrage „Aktivitäten der Bundeswehr im Bereich der frühkindlichen Förderung und Bildung in Kindertageseinrichtungen“ (Drs. 18/2039) bezieht sich auf Aktivitäten der Bundeswehr in Kindertageseinrichtungen. Da die Beantwortung der Kleinen Anfrage durch ihre Verengung auf die Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr aus Sicht der Fragesteller nicht mit der notwendigen Sorgfalt beantwortet wurde, werden hiermit Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung (Drs. 18/2269) vorgelegt.
Vor dem Hintergrund zweier Vorlageentscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz (Rheinland-Pfalz) bzw. der Vergabekammer Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) beim europäischen Gerichtshof (EuGH), zur Frage, ob vergabespezifische Mindestlöhne einen unzulässigen Eingriff in die Binnenmarktfreiheiten darstellen, wird die Bundesregierung gefragt, ob und wie sie sich inhaltlich gegenüber dem Gericht geäußert hat.
Der Europäische Rat hat jüngst eine aggressive, neoliberale und anti-demokratische Strategie für die kommenden fünf Jahre beschlossen. Mit der Kleinen Anfrage soll die Bundesregierung dazu gebracht werden, sich zu einer Reihe von Aspekten dieser Strategie zu positionieren.
Nach dem Absturz eines Passagierjets der Malaysia Airlines über der Ostukraine behaupten NATO-Vertreter, aber auch Angehörige der Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete immer wieder, Russland sei für den Abschuss des Fluges MH17 verantwortlich - es übe unmittelbaren Einfluss auf die Aufständischen in der Ostukraine aus, unterstütze und führe sie u.a. mit russischen Spezialkräften. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, mitzuteilen, welche Belege für diese Behauptungen existieren.
Am 12. März 2014 hat das Europäische Parlament eine Entschließung „zu dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten, die Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedsstaaten und die entsprechenden Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger und die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres“ verabschiedet , in der die Massenüberwachungsprogramme verurteilt und die EU-Mitgliedsstaaten zum Schutz der Grundrechte aufgefordert werden.
Im Juni 2015 findet der nächste G7-Gipfel im bayerischen Elmau statt. Die letzte derartige Großveranstaltung ging in Deutschland im Jahr 2007 über die Bühne und war begleitet von einem massiven Militäreinsatz und erheblicher Repression gegen Demonstrantinnen und Demonstranten. DIE LINKE erwartet, dass die Sicherheitsmaßnahmen nicht auf Kosten der Grundrechte gehen.
Im Juni eroberten djihadistische Kämpfer des Islamischen Staat im Irak und Großsyrien (ISIG) Teile des Irak und riefen ein Kalifat aus. In den Reihen des ISIG kämpfen zahlreiche Djihadisten aus Europa. Der Verfassungsschutz warnt vor möglichen Anschlägen durch Syrien-Rückkehrer, Innenpolitiker fordern Einreisesperren. Obwohl Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche ISIG-Mitglieder laufen, sind dem Geheimdienst keine ISIG-Strukturen in der Bundesrepublik bekannt.
Die Linksfraktion erkundigte sich nach den Inhalten des informellen EU-US-Treffens „G6+1“ zur „Terrorismusbekämpfung“. Das Bundesinnenministerium zitierte in der Antwort im Wesentlichen aus einer Pressemitteilung. Dies wiegt umso schwerer, da es sich in Barcelona um ein Treffen mit höchsten US-Repräsentanten der Bereiche „Heimatschutz“ und Justiz handelte, während gleichzeitig der oberste Repräsentant der US-amerikanischen Geheimdienste des Landes verwiesen wird.
Vor dem Kauf bewaffnungsfähiger Drohnen wollte die Bundesregierung eine Anhörung des Verteidigungsausschusses abwarten. Zwei Tage vor der Anhörung wurde berichtet, die Verteidigungsministerin habe sich längst zum Kauf entschieden. Ohnehin trieb die Bundeswehr das Beschaffungsverfahren für Drohnen der MALE-Klasse voran. Die Bundesregierung muss nun ihre weiteren Schritte mitteilen. Ebenfalls unklar ist, ob die US-Armee inzwischen mit bewaffnungsfähigen Drohnen über Bayern trainieren darf.
Die Umrüstung der Bundeswehr zur gobalen Interventionsarmee verschärft den restriktiven behördlichen Umgang mit Kriegsdienstverweigern, um die Kampfmoral der Truppe aufrecht zu erhalten und Personalengpässe zu vermeiden. Die KA bringt die antimilitaristische Haltung und politische Unterstützung der LINKEN für die uneingeschränkte Geltung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf Kriegsdienstverweigerung zum Ausdruck.