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Schriftliche Frage zur Kostenregelung für eine Überlassung von 20 gepanzerten Fahrzeugen durch die EU Advisory Mission to Libya bzw. Georgia an die OSZE-Mission in der Ukraine

Was ist der Bundesregierung zur Kostenregelung für eine Überlassung von 20 gepanzerten Fahrzeugen samt Fahrzeugteilen und medizinischer Ausrüstung bekannt, die durch die EU Advisory Mission to Libya (EUBAM Libyen, 15 Fahrzeuge) sowie die EU Monitoring Mission Georgia (EUMM Georgien, 5 Fahrzeuge) an die OSZE-Mission „Special Monitoring Mission to Ukraine“ (SMMU) erfolgte und bei der die EU Advisory Mission to Ukraine (EUAM Ukraine), die tunesische Regierung, das operationelle Hauptquartier für zivile EU-Missionen und die EU-Verteidigungsagentur eine Vermittlungsrolle spielten (Pressemitteilung Auswärtiger Dienst vom 27. März 2016), und inwiefern sollen die „B6“-Klasse geschützten Fahrzeuge von EUBAM Libyen bei einer aktiven Weiterführung der Mission womöglich zurückgegeben oder durch einen Neukauf ersetzt werden?

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Schriftliche Frage zu Spannungen im Rahmen der Teilnahme der Bunddespolizei an Missionen der EU-Grenzagentur Frontex in Griechenland

Was kann die Bundesregierung zu Spannungen im Rahmen der Teilnahme der Bunddespolizei an Missionen der EU-Grenzagentur Frontex in Griechenland berichten, die einem Bericht zufolge dazu geführt haben, dass mindestens ein deutscher Beamter sogar versetzt werden musste, nachdem dieser sich abfällig gegenüber anderen Missionsteilnehmern sowie Übersetzern auf Lesvos/Moria geäußert haben soll und demnach behauptet haben soll, lediglich die deutsche Polizei sei mit erfahrenen Führungskräften vertreten, um die Identifizierungsverfahren wie gefordert erfolgreich durchsetzen zu können, und wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Zusammenarbeit deutscher Bundespolizisten bzw. Soldaten der Bundeswehr mit den griechischen Behörden im Rahmen derzeitiger Missionen von Frontex und der NATO in der Ägäis?

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Schriftliche Frage zum Stillhalten zu den türkischen Regierung und Behörden auf den Putschversuch vom 15. Juli 2016

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es unterlassen, die Reaktionen der türkischen Regierung und Behörden auf den Putschversuch vom 15. Juli 2016, die auch ihren eigenen Aussagen nach „einem rechtsstaatlichen Vorgehen widersprechen und die das Gebot der Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen“ (Regierungssprecher Seibert in der Bundespressekonferenz am 20. Juli 2016), klar zu verurteilen, und hält die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklungen – bereits über 6 000 Angehörige des Militärs und mehr als 2 000 Richter/innen wurden verhaftet; fast 3 000 Richter/innen, fast 8 000 Polizist/innen, über 15 000 Mitarbeiter/innen des Bildungsministeriums und 30 Gouverneur/innen wurden suspendiert; 24 Fernseh- und Radiostationen wurde die Sendelizenz entzogen; alle Dekane der Universitäten sollen entlassen werden; allen Akademiker/ innen wurde die Ausreise verboten; der Ausnahmezustand wurde für drei Monate verhängt – daran fest, die Türkei als sicheres Herkunftsland und sicheren Drittstaat zu behandeln (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8542)?

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Schriftliche Frage zum Vorgehen der der XXXLutz-Gruppe, Möbelhäuser nach ihrem Erwerb systematisch in u. a. Kapital- und Personengesellschaften aufzuspalten

Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Vorgehen der XXXLutz-Gruppe, Möbelhäuser nach ihrem Erwerb systematisch in u. a. Kapital- und Personengesellschaften aufzuspalten, so dass bei einer Kündigung des Dienstleistungsvertrages zwischen der Kapital- und der Personengesellschaft die Personengesellschaft betriebsbedingte Kündigungen aussprechen kann, ohne die gesetzlichen Vorschriften wie beispielsweise den Kündigungsschutz von Mitarbeitern mit einer Schwerbehinderung, Schwangeren, Betriebsratsmitgliedern oder Mitarbeitern mit sehr langer Betriebszugehörigkeit beachten zu müssen, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?

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Schriftliche Frage zur Verurteilung des türkischen Vorgehens gegen Oppositionelle nach dem Putschversuch

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es unterlassen, die Reaktionen der türkischen Regierung und Behörden auf den Putschversuch vom 15.7., die auch ihren eigenen Aussagen nach „einem rechtsstaatlichen Vorgehen widersprechen und die das Gebot der Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen“ (Regierungssprecher Seibert in der Bundespressekonferenz am 20.7.), klar zu verurteilen, und hält die Bundesregierung angesichts dieser Entwicklungen – bereits über 6.000 Angehörige des Militärs und mehr als 2.000 Richter/innen wurden verhaftet; fast 3.000 Richter/innen, fast 8.000 Polizist/innen, über 15.000 Mitarbeiter/innen des Bildungsministeriums und 30 Gouverneur/innen wurden suspendiert; 24 Fernseh- und Radiostationen wurde die Sendelizenz entzogen; alle Dekane der Universitäten sollen entlassen werden; allen Akademiker/innen wurde die Ausreise verboten; der Ausnahmezustand wurde für drei Monate verhängt – daran fest, die Türkei als sicheres Herkunftsland und sicheren Drittstaat zu behandeln (vgl. Bundestags-Drucksache 18/8542)?

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Schriftliche Frage zu geplanten Übungen der sogenannten ATLAS-Gruppe aus Polizei-Spezialeinheiten aller EU-Mitgliedstaaten

 Was ist der Bundesregierung über Ort, Teilnehmende und Ziele von geplanten Übungen der sogenannten ATLAS-Gruppe aus Polizei-Spezialeinheiten aller EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von terroristischen oder sonstigen Bedrohungen in urbanen Räumen bekannt, bei denen auch polizeiliche oder para-militärische Einheiten aus Drittstaaten teilnehmen sollen, und auf welche Weise haben deutsche Spezialeinheiten (etwa GSG9, BFE+ oder entsprechende Verbände der Bundesländer) ähnliche Übungen der ATLASGruppe in der Vergangenheit organisatorisch oder technisch unterstützt (Pressemitteilung Innenministerium Estland vom 7. Oktober 2015; https://www.siseministeerium.ee/en/news/international-counter-terrorism-training-athos-held-estonia)? 

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Mündliche Frage zur Behandlung von CETA als EU-only-Abkommen

Wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union gegen das Freihandels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada (CETA) stimmen, wenn dieses, wie vom Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, angekündigt, als EU-only-Abkommen behandelt und dementsprechend nicht in den Mitgliedstaaten ratifiziert wird (bitte begründen), und in welchen EU-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung derzeit eine Mehrheit für eine Ratifizierung gefährdet, falls es doch als gemischtes Abkommen behandelt wird?

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Mündliche Frage zu den die Krim oder den Donbass betreffende deutsche, ukrainische oder russische Rechtshilfeersuchen

Auf welche Weise werden derzeit die Krim oder den Donbass betreffende deutsche, ukrainische oder russische Rechtshilfeersuchen beeinträchtigt, wenn die zuständigen Behörden beispielsweise gegenseitig zu Beweissicherungs- oder sonstigen Ermittlungsersuchen bzw. -anordnungen angefragt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage einer (womöglich auch EU-einheitlichen oder über den Europarat zustande gekommenen) Regelung, ob solche Rechtshilfeersuchen zukünftig ausschließlich über ein noch zu schaffendes Abkommen mit Behörden in der Ukraine ausgetauscht werden sollten oder dafür lieber bestehende Abkommen mit Russland genutzt werden sollten?

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Schriftliche Frage zur Umsetzung der in der zweiten Minsker Vereinbarung zur Lösung des Ukraine-Konflikts

Wie weit ist die Umsetzung der in der zweiten Minsker Vereinbarung zur Lösung des Ukraine-Konflikts von Februar 2015 vereinbarten 13 Punkte nach Ansicht der Bundesregierung fortgeschritten (bitte einzeln für jeden Punkt angeben), und welche der 13 Punkte muss Russland aus Sicht der Bundesregierung eigenverantwortlich umsetzen, damit sie einer Beendigung der Sanktionen gegen Russland zustimmt (bitte die konkreten Maßnahmen benennen, die Russland umsetzen soll)?

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Schriftliche Frage zu von einem Geheimdienst der Ukraine angeblich 15 vereitelten „Terroranschläge“ auf die Fußball-Europameisterschaft

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von einem Geheimdienst der Ukraine angeblich 15 vereitelten „Terroranschläge“ auf die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich und die Festnahme eines Verdächtigen (den französische Geheimdienste jedoch eher für einen Waffenschmuggler halten, Spiegel Online vom 8. Juni 2016), nicht – wie berichtet – auf eigenen Erkenntnissen des Dienstes beruht, sondern wesentlich auf Zulieferungen anderer ausländischer Dienste zurückzuführen ist, und von welcher staatlichen oder nicht-staatlichen Stelle in der Ukraine könnte nach Kenntnis der Bundesregierung der Verdächtige die 130 Kilogramm Sprengstoff erworben oder anderweitig erlangt haben?

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