Welche weiteren „gemeinsame[n] Einsätze deutscher und türkischer Polizisten“ zur Grenzsicherung sind derzeit geplant bzw. könnten aus Sicht der Bundesregierung geplant werden (Neues Deutschland vom 9. Februar 2016, bitte so angeben, dass ersichtlich wird, inwiefern die für die Grenzsicherung zuständige türkische Jandarma einbezogen oder nicht einbezogen wird), und inwiefern werden bei der unter deutschem Kommando stehenden NATO-Mission zur Migrationskontrolle in der Ägäis (tagesschau.de vom 11. Februar 2016) anfallende Überwachungsoder Aufklärungsdaten zu Ablegeorten der Geflüchteten bzw. deren Fluchthelfern auch an die EU-Grenzagentur Frontex weitergeleitet (bitte benennen, nach welcher Maßgabe und zu welchem Zweck die Informationsweitergabe erfolgt)?
Es gab verschiedene Aussagen der Bundesregierung: zum einen, dass man humanitäre Missionen plant, sowohl in die Gebiete, die von den Separatisten kontrolliert werden, als auch in die Gebiete in der Ostukraine, die von Kiew kontrolliert werden, und zum anderen, dass es Pläne für Aufbauhilfe für die Ostukraine gibt, weil das natürlich die Region ist, die gegenwärtig am meisten leidet. Daher meine Frage: Was ist davon bislang realisiert, und was ist in Planung?
Über welche Erkenntnisse (etwa aus der Teilnahme an der EU-Militärmission EUNAVFOR MED) verfügt die Bundesregierung dazu, in welchem Umfang in Libyen operierende, profitorientierte Fluchthelfer aus Angehörigen libyscher Behörden bestehen (insbesondere Polizei und Militär), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der von ihr geplanten bzw. unterstützten Ausbildungsmissionen für libysche Sicherheitsbehörden (Der Spiegel vom 9. Januar 2016) aus einem Bericht der Grenzagentur Frontex, wonach die Führungsriege des libyschen „Netzwerks von Schmugglern“ ausschließlich aus aktiven oder ehemaligen Angehörigen von Polizei und Militär bestehen soll („composed of the leading persons, described as Libyan nationals and members of active/former military/police officers“; Africa-Frontex Intelligence Community Joint Report 2015)?
Welche Planungen oder Absprachen existieren unter den Beteiligten des NATO-Einsatzes gegen staatlich nicht kontrollierte Migration in der Ägäis hinsichtlich der Frage, an welchen Orten etwaige gerettete oder auf See aufgegriffene Geflüchtete von Bord gehen müssen (www.tagesschau.de vom 11. Februar 2016; bitte differenzieren nach Aufgriffen in türkischen, griechischen oder internationalen Gewässern und, wenn möglich, die Häfen benennen), und welche Defizite hinsichtlich grenzpolizeilicher oder polizeilicher Fähigkeiten der Ägäis-Anrainerstaaten oder auch der dort tätigen EU-Grenzagentur Frontex existieren aus Sicht der Bundesregierung, weshalb sie sich dafür einsetzt, das der organisierten Kriminalität zuzurechnende „perfide Geschäft der Schmuggler mit der illegalen Migration“ (www.tagesschau.de vom 11. Februar 2016) nicht mit weiteren zivilen (polizeilichen) Mitteln, sondern mit der Entsendung von Kriegsschiffen und -flugzeuge zu beantworten?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Kommission oder der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in den Jahren 2015 und 2016 Ausbildungs- oder Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Polizei- und/ oder Gendarmerieeinheiten durchgeführt hat oder solche plant, und was ist der Bundesregierung über die konkreten Adressaten (bitte die Behörden benennen) und vermittelten Techniken eines vierwöchigen Trainings bekannt, das die rumänische Gendarmerie unter Federführung des EAD und der EU-Unterstützungsmission für die Ukraine zusammen mit der paramilitärischen Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR und weiteren Einheiten aus Spanien, Frankreich und Portugal durchführte (http://someseanul.ro/un-jandarm-roman-instruieste-politisti-ucraineni/) und bei dem unter anderem „Antieskalationstechniken“ vermittelt worden sein sollen (Pressemitteilung EUAM Ukraine vom 11. Februar 2016)?
Inwiefern wurden deutsche Lufträume im Rahmen von Einsätzen und Übungen der NATO oder USA zur signalerfassenden Aufklärung an der NATO-Ostgrenze in den letzten drei Jahren nicht nur mit der Riesendrohne „Global Hawk“ überflogen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6978), sondern auch mit bemannten Flugzeugen wie die nach meiner Kenntnis in Italien oder Deutschland stationierte EA-18G Growler der US-Luftwaffe, und welche Details kann die Bundesregierung zu den einzelnen Genehmigungsverfahren mitteilen (bitte jeweils die Startflughäfen und die genehmigten Flugbeschränkungsgebiete angegeben)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche deutschen Behörden im Jahr 1995 im Vorfeld oder im Nachgang durch die britische Metropolitan Police über die Entsendung des damaligen britischen verdeckten Ermittlers und jetzigen Whistleblowers Peter Francis (Pseudonyme: Pete Black, Peter Daley, vgl. „Operation Herne – Report 2“ der britischen Metropolitan Police) in ein Feriencamp von „Jugend gegen Rassismus“ mit 1 500 antirassistischen Aktivisten aus 18 Ländern im Bayerischen Wald (von Polizeiführern in einem nahegelegenen Hotel begleitet) informiert wurden, was laut Francis im Auftrag des britischen „Special Demonstration Squad“ erfolgte und als erste grenzüberschreitende Mission der umstrittenen Undercover-Einheit wegbereitend für den fortan regelmäßigen grenzüberschreitenden Austausch britischer verdeckter Ermittler wurde und umgehend zu weiteren Missionen bei Camps in Griechenland und Frankreich führte (vgl. Undercover: The True Story of Britain’s Secret Police von Paul Lewis und Rob Evans), und inwiefern wurde Francis nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Polizisten zuvor belehrt, dass seine dort begangenen sexuellen Handlungen mit Ziel- oder Kontaktpersonen rechtswidrig sein könnten?
Was ist der Bundesregierung aus Ihrer Teilnahme an Operationen und Übungen von und mit der EU-Grenzagentur FRONTEX in Griechenland darüber bekannt, inwiefern dabei eingesetztes Personal in Zusammenarbeit mit Polizeibehörden an Kontrollen von Flüchtlingshelfern und Nichtregierungsorganisationen auf dem Festland und auf den Inseln Lesbos und Chios beteiligt ist, wie es mittlerweile von mehreren Medien unter Berufung auf Nachrichtenagenturen und Polizeiquellen berichtet wird, und auf welcher Grundlage hält die Bundesregierung solche Kontrollen für vereinbar mit dem Mandat von FRONTEX in Griechenland?
Inwiefern trifft es – wie vom Portal der Tagesschau am 19. Januar 2016 berichtet – zu oder nicht zu, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) zwar technisch nicht in der Lage ist, von Stillen SMS Gebrauch zu machen, aber in Form von Amtshilfe diesbezüglich Unterstützung bekomme (bitte hierzu ausführende Behörde und/oder Firma benennen), und welche Details kann die Bundesregierung zu einem ebenfalls berichteten Mailwechsel zwischen dem BND und dem Bundeskanzleramt mitteilen, in dem die Bundesregierung gebeten wurde, mir gegenüber sämtliche Einsätze Stiller SMS durch den Auslandsgeheimdienst sowie die Amtshilfe durch andere Behörden zu verschweigen?