Hinsichtlich welcher konkreten Fälle wurde die Vorbereitung oder die Kommunikation von Auslandseinsätzen der als „Maria Block“ auftretenden verdeckten Ermittlerin des Landeskriminalamtes Hamburg Maria B. über das Bundeskriminalamt (BKA) abgewickelt, wozu die taz am 30. August 2015 berichtet, dass Maria B. via BKA sogar „aus dem Ausland zur Hilfe angefordert worden sei, „damit sie die Hamburger Aktivisten begleite“ und wobei es sich um No-BorderCamps in Lesbos und Brüssel oder den KlimaGipfel-Protest in Kopenhagen oder Nato-Proteste in Frankreich handeln könnte, und welche Erläuterungen kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern bzw. in welchem Umfang eine solche „Anforderung“ verdeckter Ermittler/Innen aus dem Ausland üblich ist?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Zuordnungen bzw. Handlungsaufforderungen der in einem Thalys-Zug verhaftete Marokkaner Ayoub El K. in Informationssystemen deutscher, europäischer oder internationaler Sicherheitsbehörden gespeichert ist, und aus welchem Grund wurde der mutmaßliche „Foreign Fighter“ an einem deutschen Flughafen „intensiv kontrolliert und befragt“, obwohl er laut Medienberichten im Schengener Informationssystem zur verdeckten Fahndung bzw. Kontrolle (Artikel 36 SIS) ausgeschrieben war, mithin von seiner heimlichen Beobachtung eigentlich nichts erfahren sollte (RBB Online vom 24. August 2015)?
Mit welchem Ergebnis ist die Bundesregierung Berichten der Zeitung „Faktencheck: HELLAS“ (http://faktencheckhellas.org/einaufschrei-aus-idomeni-im-nordengriechenlands) nachgegangen, wonach „deutsche Beamte“ an den Grenzen von FYROM (Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien) und in Ungarn „Hunde auf Flüchtlinge losgelassen“ haben sollen, und sollten diese Berichte aus Sicht der Bundesregierung unzutreffend sein, welche Angaben kann sie dazu machen, inwiefern die Vorfälle zwar nicht der Bundespolizei zuzurechnen sind, diese aber durch andere Polizeibedienstete in Anwesenheit und damit womöglich auch in gemeinsamer Verantwortung deutscher Polizistinnen und Polizisten erfolgten (siehe auch die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5747)?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit den Verpflichtungen Deutschlands aus internationalen Konventionen, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Europäischen Sozialcharta (ESC) oder entsprechenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), juristisch geprüft, und welche Konsequenzen hat sie gegebenenfalls daraus gezogen, dass der Europäische Ausschuss für soziale Rechte in seinen Schlussfolgerungen die Nichtkonformität der deutschen Rechtslage mit der ESC festgestellt hat, da die Bedingungen für die Gründung einer Gewerkschaft, die zu einem Streik aufrufen kann, eine exzessive Beschränkung des Streikrechts darstellen (Conclusions XIX-3 (2010), S. 14 vom Dezember 2010)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Inhalt und das Zustandekommen einer „schwarzen Liste“ der ukrainischen Behörden, auf der Medienberichten zufolge über 500 Menschen stehen, die in der Ukraine als „unerwünschte Personen“ eingestuft sind (www.spiegel.de/panorama/leute/ukrainegerard-depardieu-auf-schwarzer-liste-a- 1044898.html), und welche deutschen Staatsbürger stehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf der genannten Liste?
Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch Gespräche mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/5596), mit anderen Angehörigen der Regierung in Ankara oder auch durch Auswertung diplomatischer und geheimdienstlicher Quellen dazu gewinnen können, inwiefern die Türkei im Zusammenhang mit den Kämpfen zwischen Daesh bzw. IS (Islamischer Staat) und kurdischen Einheiten bzw. der PYD (Partiya Yekitîya Demokrat) oder dem jüngsten Anschag des IS auf ein Kulturzentrum in der türkischen Stadt Suruç erwägt, in syrisches Territorium vorzudringen, und inwiefern würde die Bundesregierung bei einer völkerrechtswidrigen Intervention in Syrien in diesem Zusammenhang militärische Konsequenzen wie den Abzug der deutschen, an der Grenze zu Syrien stationierten Patriot-Raketen aus der Türkei ziehen oder hat dies sogar bereits erwogen?
Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung über Art und Umfang der von der Firma T-Systems an das Bundesministerium des Innern verkauften bzw. dort betreuten (grenz)polizeilichen Informations- oder Überwachungssysteme machen (bitte dazu den Namen, den Einsatzzweck und den Zeitpunkt der Einführung angeben), und was ist der Bundesregierung über die Einbindung der Firma bzw. ihrer Produkte in den Aufbau oder Betrieb europäischer (grenz)polizeilicher Informationsoder Überwachungssysteme wie zum Beispiel EUROSUR, SIS II, EURODAC, VIS, „Smart Borders“ oder Datenbanken der Agenturen Europol und FRONTEX bekannt?
Welche weiteren der „Pflege von partnerschaftlichen Beziehungen“ und der „gesetzlichen Auftragserfüllung“ dienenden und „zentral organisierten Großveranstaltungen mit Vertretern ausländischer Nachrichtendienste“ hat die Bundesregierung ähnlich wie die jährliche Bewirtung auf dem Oktoberfest seit dem Jahr 2005 durchgeführt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage 24, Anlage 20, Plenarprotokoll 18/111), und anlässlich welcher Gelegenheiten haben diese „auf Gegenseitigkeit“ beruhenden Einladungen bereits zu Gegenbesuchen des Bundesnachrichtendienstes auf ähnlichen „Großveranstaltungen“ von „Vertretern ausländischer Nachrichtendienste“ geführt (bitte Termin und Ort dieser Veranstaltungen benennen)?
Welche Änderungen haben sich bezüglich der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes, BKA, und der Bundespolizei mit ägyptischen Sicherheitsbehörden in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/4915 ergeben (bitte angeben, ob die Kooperationen „Expertenaustausch auf Fachebene“ [Frage 8], Treffen der Staatsschutz-Abteilungsleiter von National Security Sector, NSS, und BKA zum Thema „Terrorismusbekämpfung“ [Frage 12], Schulungen zur Urkunden- und Dokumentensicherheit und zu Grenzkontrolle und Rückführungen [Frage 20], Schulungsmaßnahme zum Thema Luftsicherheitskontrolle [Frage 21] sowie „Hospitation von Vertretern des ägyptischen National Security Sectors bei der Absicherung von einem Fußballspiel“ [Frage 23] stattgefunden haben bzw. verschoben, gestrichen oder ersetzt wurden), und welchen Stand haben die Verhandlungen über ein polizeiliches Sicherheitsabkommen mit Ägypten (bitte angeben, wann es nach derzeitigem Stand unterzeichnet und bzw. oder dem Deutschen Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden soll)?
Inwiefern hat die Bundesregierung eine Position zur von der Ukraine erklärten Abweichung (http://iportal.rada.gov.ua/en/news/page/news/News/110107.html) von Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit –, Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren –, Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – sowie Artikel 13 – Recht auf eine wirksame Beschwerde – der Europäischen Menschenrechtskonvention, EMRK, hinsichtlich der Frage, inwiefern die Bestimmungen des Artikels 15 Absatz 1 EMRK erfüllt sind, der als Voraussetzung für die Abweichung eine Bedrohung durch Krieg oder einen öffentlichen Notstand verlangt und festlegt, dass die Abweichungen von den Verpflichtungen in der Lage unbedingt erforderlich sein müssen, und inwiefern wird sie das Problem der Abweichung von Verpflichtungen aus der EMRK durch die Ukraine im Ministerkomitee des Europarates thematisieren?