In welchem Umfang erhält die Bundeswehr tatsächlich „vom Bundesnachrichtendienst regelmäßig Millionen von abgehörten Daten“, die laut einem Medienbericht (Zeit Onlinevom 18. März 2015) Metadaten und Inhaltsdaten enthalten und mindestens solche Daten betreffen, die der Bundesnachrichtendienst, BND, in Einsatzländern der Bundeswehr erfasse und worüber eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium der Verteidigung existiere, wonach Bundeswehr und BND „zum Schutz der deutschen Soldaten und Bediensteten in den Einsatzgebieten im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eng zusammen“ arbeiten (bitte nach zahlenmäßigem Ausmaß und Häufigkeit beantworten), und inwiefern bzw. auf welcher Grundlage hält es die Bundesregierung für rechtlich unbedenklich, wenn vom BND nicht nur Metadaten, sondern auch Inhalte von Gesprächen und elektronischer Kommunikation weitergegeben werden, deren Verarbeitung im Artikel-10-Gesetz geregelt ist und das aus meiner Sicht keine Weitergabe an die Bundeswehr erlaubt?
Inwiefern sind bereits deutsche Militärausbilder (insbesondere Fallschirmspringer) in die Ukraine entsandt worden bzw. inwiefern wird eine solche Entsendung derzeit vorbereitet, und inwiefern treffen mir bekannte Aussagen von Vorgesetzten an Soldaten bezüglich Auslandseinsätzen im Jahre 2015 zu oder nicht zu, wonach diese sich ab Juli in einer so genannten 72-Stunden-Bereitschaft halten müssen, um im Falle eines Einsatzes in der Ukraine schnell dorthin verlegt werden zu können?
Welche Länder befinden sich derzeit auf einer Liste mit einer „Reihe von Drittstaaten“, die vom Bundespolizeipräsidium in Potsdam festgelegt wird und nach der die Bundespolizei bei allen ankommenden Flügen aus dieser Destination API-Daten (API – Advanced Passenger Information) aller jeweiligen Passagiere anfordert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 36 des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Plenarprotokoll 18/90), und mit welchen „anderen Sicherheitsbehörden“ sind die gegenwärtigen „Entscheidung[en] über die Aufnahme eines bestimmten Herkunftsflughafens“ unter Berücksichtigung von „Erkenntnisse[n] über unerlaubte Einreisen und unvorschriftsmäßig ausgewiesene Passagiere aus dem jeweiligen Drittstaat; Erkenntnisse[ n] über von dem jeweiligen Drittstaat ausgehende terroristische Risiken“ getroffen worden (sofern die Rolle der „anderen Sicherheitsbehörden“ nicht einzeln darstellbar ist, bitte angeben, in welchem Umfang bzw. nach welcher Maßgabe diese hierzu kontaktiert wurden)?
Welchen neuerlichen Stand kann die Bundesregierung zur seit zehn Monaten ausstehenden Beantwortung eines Fragenkataloges an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart am US-Drohnenkrieg mitteilen, an die das Auswärtige Amt laut unserer Nachfragen (Plenarprotokoll 18/ 45, Plenarprotokoll 18/65, Bundestagsdrucksache 18/2794, Plenarprotokoll 18/72, Bundestagsdrucksache 18/2938) angeblich zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“, dann „mit Nachdruck“ und mittlerweile „fortgesetzt eindringlich“ erinnern muss, obwohl die zuständige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, im Juli 2014 an eine Antwort „innerhalb weniger Wochen“ glaubte, und welche Fragenkataloge zu den Themen Inneres, Justiz und Außenbeziehungen (nicht nur zu „PRISM“) wurden seit dem Jahr 2012 von den USA überhaupt beantwortet bzw. nicht beantwortet (bitte hierzu aufführen, bei welcher Stelle der US-Regierung diese eingereicht worden waren)?
Was ist der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen oder ihrer Mitarbeit in der EU-Grenzagentur Frontex darüber bekannt, inwiefern die Türkei zur Verhinderung unerwünschter Migration in Richtung der Europäischen Union Satellitenaufklärung erhalten soll oder sogar bereits erhält (www.foxnews. com/world/2015/03/04/turkey-seeks-eu-help-to-stop-ghost-ships-ferrying-hundreds-migrants-to-european, bitte benennen, seit wann und von welchen europäischen Einrichtungen diese geliefert wird), und inwiefern hält es die Bundesregierung für wichtig oder unwichtig, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Begriff „Geisterschiffe“ nicht mehr zu benutzen, da die hiermit bezeichneten Schiffe keine Gespenster, sondern Geflüchtete transportieren und aus meiner Sicht aufgrund ihrer grundsätzlichen Seetüchtigkeit geeignet sind, weitere Tausende Tote durch Ertrinken zu verhindern – bitte hierfür auch mitteilen, ob die Bundesregierung diesen Begriff in Ratsarbeitsgruppen benutzt?
Welche Behörden (bitte unter Angabe der Abteilung) gehören bzw. gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung der Bund-Länder-Projektgruppe „UAV“ – „Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles“ des Unterausschusses Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung an (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und welche konkreten Produkte (bzw. Techniken oder Verfahren) wurden als Antwort auf die „Sachstandserhebungen“ von den Firmen Rheinmetall AG, Airbus Defense and Space, ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, dedrone GmbH, MDBA Germany GmbH benannt bzw. angeboten (bitte für jede Firma einzeln schildern)?
Wann sollen nach gegenwärtigem Stand die beiden Berichte bzw. Bewertungen zur Gefährdung und Abwehr von Drohnen vorliegen, die in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und in einer Bund-Länder-Projektgruppe zur „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ erarbeitet werden (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3608 und auf meine mündliche Frage 38, Plenarprotokoll 18/72), und bei bzw. mit welchen Firmen oder Behörden wurde vom Bundeskriminalamt der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ und Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ erhoben bzw. Marktsichtungen vorgenommen?
Welche Schlussfolgerungen zur Gefahrenabwehr im Luftverkehr zieht die Bundesregierung aus dem seit Dezember 2014 vorliegenden, aber von der Kommission unveröffentlichten Bericht „Detection losses in Central Europe on the 5th and 10th of June 2014“ zu Störungen der zivilen Flugsicherung im gesamten östlichen Alpenraum durch eine unbekannte externe Störquelle zivilen oder militärischen Ursprungs, und welche weiteren Anstrengungen unternehmen deutsche oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch österreichische Behörden, um die Ursache für weiterhin auftretende Störungen zu beseitigen oder wenigstens aufzuklären?
Wie groß war der deutsche Anteil an den bisherigen Finanzhilfen für die Ukraine nach dem Umsturz in Kiew vom 22. Februar 2014 – bitte in Euro angeben –, und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, mit ihrem Anteil der Haushaltsunterstützung effektiv den Krieg gegen die ukrainischen Bürger in der Ostukraine finanziell zu unterstützen?
Inwiefern haben sich Vertreter der Bundesregierung gegen den von EU-Kommissar Pierre Moscovici vorgetragenen Entwurf für eine gemeinsame Erklärung der Euro-Gruppe, den die griechische Regierung als Gesprächsgrundlage für das Euro-Gruppen-Treffen akzeptiert hatte, ausgesprochen, und wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Euro-Gruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem in der Entscheidung unterstützt, kurzfristig einen anderen Entwurf für eine gemeinsame Erklärung für das Euro-Gruppen-Treffen vorzulegen, was nach Angaben der griechischen Seite (www.nachdenkseiten.de/?p=25090) dazu führte, dass keine Einigung erreicht werden konnte?