Wann wird die Bundeswehr nach derzeitigem Stand ihre Beschaffungsentscheidung für MALE-Drohnen (MALE – Medium Altitude Long Endurance) der Luftwaffe fällen bzw. inwiefern ist eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Vorlage und Bewertung von Lösungsvorschlägen auch ohne Absehbarkeit eines „genauen Entscheidungszeitpunkts“ in Vorbereitung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2684), und welche Überlegungen, Studien oder Untersuchungen wurden bereits angestellt oder sind in Planung, mit welchen Waffen oder Raketen die Systeme überhaupt ausgerüstet werden könnten?
Mit welchem Inhalt haben Bundesbehörden des Innern im Vorfeld der diesjährigen Proteste gegen den rechten „Akademikerball“ oder „WKR-Ball“ in der Wiener Hofburg polizeiliche bzw. geheimdienstliche Behörden in Österreich kontaktiert (bitte hierfür pro Informationsaustausch die jeweils beteiligten Stellen benennen), und inwiefern treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte zu, wonach deutsche Polizeien den österreichischen Behörden dabei halfen, einen Reisebus mit Aktivistinnen und Aktivisten an der grund- und anlasslosen Teilnahme an den Protesten zu hindern und besagten Reisebus im Beisein österreichischer Polizei nach München „eskortierten“ (Indymedia Linksunten vom 6. Februar 2015; sofern es sich um Bedienstete einer Landespolizei gehandelt haben soll, bitte dennoch mitteilen, über welche Erkenntnisse die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt hierzu verfügen)?
Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung an dem mit sechs europäischen Gendarmerien und elf europäischen Polizeien abgehaltenen Workshop zur „Neuausrichtung bzw. Fortführung der ,European Union Police Services Trainings‘ “ (Bundestagsdrucksache 18/ 3766) darüber bekannt, inwiefern bzw. auf welche Weise eine solche „Neuausrichtung bzw. Fortführung“ verabredet ist bzw. umgesetzt werden soll (sofern bereits konkrete Trainings verabredet wurden, bitte Zeit und Ort benennen), und mit welchen konkreten Vorschlägen, Inhalten oder Beiträgen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreter und Vertreterinnen der Landespolizei Nordrhein- Westfalen, der Landespolizei Baden- Württemberg und der Bundespolizei „konsultierend“ eingebracht?
Auf welche Weise hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung Ägyptens neue Presseberichte angesprochen, wonach die ägyptische Polizei Männer und Frauen systematisch vergewaltigt haben soll (The Telegraph vom 22. Januar 2015) und den ägyptischen Polizeibehörden ein Mord an der Aktivistin Schaima El-Sabbagh zugeschrieben wird (http://blogs. taz.de/arabesken/2015/01/25/wieder-tote-aufdem- tahrir-puenktlich-zu-jahrestag-deraegyptischen- revolution/), und welche Bedeutung bzw. welchen Einfluss haben die Vorfälle für die Bundesregierung in Bezug auf das vom Bundeskriminalamt verhandelte Polizeiabkommen (vgl. meine Mündliche Frage 1, Anlage 2, Plenarprotokoll 18/81)?
Wie viele der in den Jahren 2012, 2013 und 2014 gegenüber Bundespolizisten angezeigten Körperverletzungen im Amt endeten jeweils mit Einstellung, Freispruch oder Verurteilung, und wie viele der in den Jahren 2012, 2013 und 2014 durch Bundespolizisten angezeigten Körperverletzungen endeten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils mit Einstellung, Freispruch oder Verurteilung?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zu Anzahl, Umfang, Dauer und Tiefe von taktischen Liebesbeziehungen der Verdeckten Ermittlerin „Iris Schneider“ machen, die nach Aussage des Hamburger Innensenats (taz.die tageszeitung vom 19. November 2014) im Auftrag der Bundesanwaltschaft sechs Jahre lang Hamburger linke Zusammenhänge und Journalisten ausgespäht hat und nach Angaben von Zeitungen sowie einer Recherchegruppe mindestens zwei Liebesbeziehungen einging (www.taz.de und www. sueddeutsche.de vom 19. November 2014 sowie http://verdeckteermittler.blogsport.eu), und in welchem Umfang wurden die Verantwortlichen des Einsatzes der als „Iris Schneider“ auftretenden Ermittlerin durch diese während des Einsatzes überhaupt wie vorgeschrieben über die Beziehungen informiert, zumal der Präsident des Bundeskriminalamtes solche (auch sexuellen) Kontakte am Beispiel des Einsatzes des britischen Polizeispitzels Mark Kennedy in Deutschland mit den Worten „Das geht gar nicht“ kommentiert hatte (www.taz.de vom 26. Januar 2011)?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung gegenüber Estland oder der Europäischen Union zum Fall eines italienischen Journalisten, EU-Bürgers und Kritikers der EU-Ukraine-Politik geäußert, der in Estland als unerwünschte Person, die sich nicht in Estland aufhalten dürfe, inhaftiert und ausgewiesen wurde (www.tt.com/home/9392567-91/estlandverweist- linken-italienischen-journalistenchiesa- des-landes.csp), und inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie durch die Erklärung von EU-Bürgern zur Persona non grata deren Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit einschränken kann, ohne die EU-Verträge zu verletzen?
Wie könnte es nach Ansicht der Bundesregierung, wie vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, zum Abhören verschlüsselter Kommunikation auf dem Internationalen Forum für Cybersicherheit im nordfranzösischen Lille gefordert, rechtlich und technisch umgesetzt werden, die deutschen Sicherheitsbehörden in die Lage zu versetzen, „verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist“ (AFP vom 20. Januar 2015), und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis wurde bzw. wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in formellen oder informellen EU-Arbeitsgruppen (auch G 6 und EU 9) erörtert?
Welchen Inhalt hat ein geplantes Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei zur Vereinfachung der Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3736, bitte die zu regelnden „Angelegenheiten“ darstellen), und welchen Stand der Verhandlungen kann die Bundesregierung für ein solches Abkommen mit der Türkei und Ägypten mitteilen (mündliche Frage 34 der Abgeordneten Martina Renner, Plenarprotokoll 18/65)?
Was ist im Einzelnen damit gemeint, wenn die Bundesregierung in ihrer Digitalen Agenda unter der Überschrift „Mehr Sicherheit im Cyberraum“ davon spricht, im Bundeskriminalamt das Cybercrime Center weiter auszubauen und die Bearbeitung „phänomenübergreifender Internetaktivitäten“ zusammenzufassen, und auf welche konkrete Art und Weise soll auch die Bundespolizei, wie erwähnt, von einer „strategischen Neuausrichtung der Cyber-Sicherheitsarchitektur“ und einer „besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden in technischer und personeller Hinsicht“ im Bereich „Cybercrime, Cyberspionage und Cybersecurity“ profitieren (bitte auch hier die einzelnen Maßnahmen darstellen)?