Wo sollen nach derzeitigem Stand in der Ukraine eingesetzte Drohnen der Bundeswehr – LUNA, Heron oder sonstige Typen – gesteuert und geflogen werden – bitte hierfür die Typen und die Anzahl der Drohnen für die einzelnen Standorte angeben –, und auf welche Art und Weise sind auch Rüstungskonzerne in die Ukraine-Mission eingebunden, etwa zum Starten und Landen oder zur Wartung der Drohnen bzw. zur Vorbereitung einer entsprechenden Mission?
Welche Kategorien von „personengebundenen Hinweisen“ (PHW) werden derzeit von Polizeien und Geheimdiensten des Bundes in entsprechenden (auch in gemeinsam mit Behörden der Bundesländer geführten) Informationssystemen verwendet, und wie hat sich die Anzahl dieser PHW in den jeweiligen Kategorien seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte für das Jahr 2014 tabellarisch darstellen)?
Welche Hinweise oder sonstigen Informationen haben „Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BKA)“ mit venezolanischen Behörden zum Aufenthaltsort bzw. zur Festnahme des vom BKA als „bekannter Tatverdächtiger“ auch über ein Interpol Red Notice gesuchten B. H. in Venezuela ausgetauscht (DER SPIEGEL vom 20. Juli 2014), und welche Kontakte des deutschen Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und/oder des Auswärtigen Amts hatte es in dieser Angelegenheit vor oder nach der Festnahme mit venezolanischen Behörden gegeben (bitte hierfür auch die jeweiligen Stellen in Venezuela benennen)?
Gestern hatten wir über die Verwendung sogenannter „personengebundener Hinweise“ (PHW) beim Bundeskriminalamt geschrieben: Demnach werden in der von deutschen Bundes- und Länderpolizeien geführten Datensammlung INPOL über eine Million Menschen als KonsumentInnen von Drogen etikettiert. Weitere Kategorien lauten „Land/Stadtstreicher“, „Ansteckungsgefahr“ oder „geisteskrank“. Wir fordern, dass die Datensammlung sofort eingestampft wird und Betroffene über eine Speicherung informiert werden.
In unserem Kommentar hatten wir besonders kritisiert, dass das Bundeskriminalamt rund 3.500 Personen als potentielle „Straftäter links“ einordnet, jedoch lediglich 10 Personen als „Straftäter rechts“. Gestern meldete sich das Bundesinnenministerium dann mit einer Korrektur: Durch ein „Büroversehen“ seien in der Antwort falsche teilweise Zahlen aufgeführt worden [offiziell nachgeliefert erst am 26.9.2014].
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung des „Islamischen Staats“, IS, oder von mit dem IS verbündeten Kräften durch die Türkei (beispielsweise aktiv in Form von Waffenlieferungen, Rüstungsgütern, logistischer, medizinischer oder finanzieller Unterstützung oder passiv in Form von Durchreisemöglichkeiten oder Nichtverfolgung auf türkischem Staatsgebiet), wie dies kürzlich auch das Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit, Civaka Azad, in Frankfurt am Main berichtete (http://civaka-azad.org/ypg-heftigste-angriffe-auf-kobane), und welche Konsequenzen zieht sie aus derartigen Erkenntnissen oder Berichten für die Beziehungen zum NATO-Partner Türkei?
Auf welche Weise hat das Bundesministerium des Innern bzw. das ihm unterstellte Beschaffungsamt geprüft, ob der im April 2014 herausgegebene und wegen des „öffentlichen Interesses“ auch publik gemachte „No-Spy-Erlass“ überhaupt rechtlich einwandfrei ist und nicht gegen Vergaberichtlinien verstößt, bitte auch mitteilen, wer die Überprüfung vornahm und auf welche Fundstellen einschlägiger Verordnungen oder Richtlinien sich diese stützt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus einem Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2 – 39/14) vom Juni 2014, wonach der in den europäischen Richtlinien vorgegebene Katalog der zulässigen Eignungsanforderungen bzw. der Ausschlussgründe abschließend sei und nicht durch den Auftraggeber „beliebig erweitert werden“ kann, Bieterinnen und Bieter demnach „nicht für die allgemein geltende Rechtsordnung, der sie unterworfen sind, haftbar gemacht werden (können), ansonsten stünde die Eignungsprüfung nicht in Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen“?
Welches Ziel bzw. welcher Zweck wird mit dem „Analyseprojekt bezüglich der Strategien der gewaltbereiten linken Szene bei Großveranstaltungen von bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung“ des „Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums“ verfolgt, das nach Angaben des Bundesministeriums des Innern „Im Hinblick auf den G7-Gipfel 2015 in Deutschland“ durchgeführt wird (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2386), und welche Aufgaben werden von den teilnehmenden Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen übernommen (bitte jede beteiligte Institution benennen und deren jeweilige Mitarbeit einzeln darstellen)?
Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung in die Neugestaltung der italienischen zivil-militärischen Seeoperation „Mare Nostrum“ eingebracht, die laut Medienberichten (La Stampa vom 25. August 2014) von Front- Drucksache 18/2481 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ex, Italien, Frankreich und Spanien nun mit deutscher und finnischer Hilfe fortgeführt werden soll (bitte zum besseren Verständnis die Art und Weise der neuen verabredeten zivilen und/oder militärischen Operation sowie die Beiträge der fünf Regierungen bzw. Frontex kurz skizzieren), und mit welchen Kräften bzw. Schwerpunktmaßnahmen werden sich die Bundespolizei und Frontex (und, soweit der Bundesregierung bereits bekannt, auch Länderpolizeien) an der EU-weiten Operation zum Aufspüren unerwünschter Migrantinnen und Migranten „Mos Maiorum“ im Oktober 2014 beteiligen?
Auf welche Weise wurde der Auftragnehmer für die Studie „Grundrechtsschonende Alternativen zur Quellen-TKÜ“ (tGATT) ausgewählt (sofern der Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, bitte erläutern, was die durchführende Firma für die Vergabe qualifiziert bzw. nach welchen sonstigen Kriterien diese ausgewählt wurde), und welche zu untersuchenden technischen Möglichkeiten bzw. weitere Fragestellungen wurden der durchführenden Firma oder auch deren Unterauftragnehmern vorgegeben (bitte hierfür den Wortlaut der Ausschreibung bzw. des Auftrags mitteilen, um die zu untersuchenden Techniken und Inhalte nachvollziehbar zu machen)?
In welchem Stadium befindet sich die Eigenentwicklung einer Trojanersoftware zur Quellen- Telekommunikationsüberwachung und/ oder Online-Durchsuchung durch das Bundeskriminalamt (sofern absehbar, bitte mitteilen, wann die Fertigstellung bzw. Einsetzbarkeit angestrebt oder zu erwarten ist), und welche konkreten Beratungsleistungen werden von den Firmen CSC Deutschland Solutions GmbH und 4Soft GmbH im Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung übernommen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/2210)?