Welche Bestände von Waffen und Munition (auch bewaffnete Fahrzeuge und Geräte) wurden in den letzten zehn Jahren bei der Bundeswehr als vermisst oder gestohlen vermeldet, und welche Urheber wurden jeweils ermittelt bzw. werden vermutet?
Welche weiteren Details zu Durchführenden, Ort, Teilnehmenden und Inhalten kann die Bundesregierung hinsichtlich von Präsentationen der EU-Grenzschutzagentur Frontex zu den Drohnen „Patroller“, „DA42 MPP Guardian“, „Heron“, „Blue Horizon“, „Sparrow“, „Butterfly“, „A3ISR“, „Euro Hawk“, „Predator“, „Firebird“, „Condor“ und ihrer möglichen polizeilichen Nutzung mitteilen (ergänzend zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13646), und inwiefern bzw. mit welchem Inhalt oder Ergebnis drehten sich die jeweiligen Diskussionen nach Präsentation der Flugroboter, um erforderliche luftfahrtrechtliche Genehmigungen in einzelnen Mitgliedstaaten und entsprechenden Initiativen oder Forschungen hierzu?
Inwieweit sind polizeiliche oder verkehrspolitische Bundesbehörden in die Planung, Entwicklung, Durchführung oder Auswertung von Maßnahmen der Deutschen Bahn AG involviert, womit diese Teile ihrer Anlagen mit einer oder mehreren fliegenden Kameras überwachen, um das Anbringen von Graffiti zu verfolgen (Süddeutsche Zeitung vom 27. Mai 2013, 18.04 Uhr), und welche über den Artikel hinausgehenden Details sind der Bundesregierung dazu bekannt (insbesondere zu Ort, Typ des Flugroboters, Flugzeiten, Steuerung per Hand oder per GPS, Speicherung und Auswertung etwaiger Bilddaten sowie zur damit verbundenen Umsetzung des Datenschutzes)?
Welche tiefer gehenden Erläuterungen kann die Bundesregierung zur ersten Teilfrage der Frage 21 der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/13655 machen, die sich nach einer Einschätzung der Bundesregierung zu Einsätzen von Kampfdrohnen und einer damit verbundenen Gefahr der Verlagerung von Konflikten in Herkunftsländern erkundigt und nach Auffassung des Fragestellers nicht in gebotenem Maß beantwortet wurde, und welche „bilateralen Kontakte“ und „Beratungen im multilateralen Kontext“ des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle sind in der Antwort zu Frage 21 zum Thema „Einsatz von Kampfdrohnen“ im Rahmen von Regierungsgesprächen konkret gemeint (bitte für die letzten fünf Jahre darstellen)?
Mit welchen Ländern haben Behörden des Bundesministeriums des Innern im Rahmen einer bilateralen (grenz-)polizeilichen Aufbauhilfe oder sonstiger Zusammenarbeitsformen in den letzten fünf Jahren einen Informationsaustausch oder anderweitige, der Wissensweitergabe dienende Kooperationen oder Gespräche zum Einsatz der „stillen SMS“, zur Funkzellenauswertung, zum Einsatz von Trojanerprogrammen oder zur Ortung von Mobiltelefonen abgewickelt, und inwiefern wurde vor den jeweiligen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt geprüft, ob die Maßnahmen dem Aufbau von rechtsstaatlichen Strukturen und Verfahren, der Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen bei den dortigen Behörden und der Achtung der Menschenrechte dienen?
In welchen Ländern hat das Bundesministerium des Innern in den letzten fünf Jahren Ausbildungsmaßnahmen zur Ortung von Mobiltelefonen, zum Einsatz der „stillen SMS“, zur Funkzellenauswertung oder zum Einsatz von Trojaner-Programmen durchgeführt, und inwiefern wurde vor den Maßnahmen geprüft, ob diese geeignet sind, die Lage der Menschenrechte in dem adressierten Land weiter zu verschlechtern, wenn den Polizeien bzw. Geheimdiensten neue Repressionstechniken zur Verfügung stehen?
Worin bestehen die Techniken bzw. sonstigen Kenntnisse zur „Terrorismusabwehr“, die in Lehrgängen vom Bundeskriminalamt sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowohl vor der Revolution als auch nach dem Sturz des Präsidenten Ben Ali mit Polizeien und Geheimdiensten in Tunesien ausgetauscht wurden bzw. werden (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 36, Anlage 23, Plenarprotokoll 17/230 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 17/13185), und welchen konkreten Inhalt haben die Workshops zu „Internetkriminalität im Terrorismus-Bereich“ bzw. „Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“, die demnach vor dem arabischen Frühling vom Bundesministerium des Innern in Tunesien, Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko und Saudi-Arabien durchgeführt wurden (bitte auch gegebenenfalls die Analysesoftware oder sonstige Überwachungstechnik angeben, sofern sie Gegenstand der Maßnahmen war)?
Wann werden hinsichtlich des Vertrages zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der Firma Elaman GmbH vom März 2013 bezüglich des Kaufs von staatlich genutzter Hackersoftware jeweils Zahlungen fällig – bitte auch die Höhe im Einzelnen angeben, aufgeschlüsselt nach einmaliger Kaufsumme sowie Lizenzgebühren –, und aus welchem Grund ist der Vertrag bereits geschlossen bzw. fließen bereits Gelder, obschon die Überprüfung des Quellcodes der Software durch die Firma noch nicht abgeschlossen ist, nach Ansicht des Fragestellers die Funktionsweise der Spionagesoftware also unbekannt ist und die rechtliche Vereinbarkeit ihrer Nutzung deshalb nicht zugesichert werden kann?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Kaufs von Waffen durch Saudi-Arabien bzw. Katar in Kroatien oder anderen Ländern vor, um diese an syrische Bürgerkriegsparteien weiterzugeben, und welche Rüstungsexportgenehmigungen zum Verkauf von unbemannten Land- oder Flugrobotern hat die Bundesregierung für Saudi-Arabien und Katar in den Jahren 2012 und 2013 erteilt bzw. bearbeitet sie derzeit (bitte auch hinsichtlich Genehmigungen für die eigene Produktion der Drohnen durch die Regierungen von Saudi- Arabien und Katar nach etwaiger Lizensierung durch die Hersteller)?
Inwiefern existieren mündliche oder schriftliche Absprachen zwischen Deutschland und Griechenland bzw. andere offizielle Dokumente oder Studien, die von der Bundesregierung so interpretiert werden, dass Griechenland auf Forderungen aus dem so genannten Besatzungskredit und Reparationen verzichtet, eine entsprechende Forderung aufgegeben habe, dass Deutschland den Besatzungskredit zurückgezahlt, auf eine andere Weise beglichen oder von Griechenland sogar geschenkt bekommen hätte, und welche politischen oder juristischen Vorbereitungen trifft die Bundesregierung für den Fall, dass die Regierung in Athen offiziell die Rückzahlung des Besatzungskredits bzw. von Reparationen verlangt?