Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zum bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Kasachstan über eine Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich
Worin besteht das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Kasachstan über eine Partnerschaft im Rohstoff-, Industrie- und Technologiebereich im Einzelnen, für das Kasachstans Präsident Nursultan Nasarbajew am 8. Februar 2012 laut dem Portal EurActiv.de (Zugriff am 12. Januar 2012) mit einer „umfangreichen Wirtschaftsdelegation“ anreisen wird – bitte auch die Gegenleistungen der Vereinbarung benennen, insbesondere hinsichtlich des deutschen Zugangs zu Seltenen Erden und Investitionshilfen für die deutsche Wirtschaft –, und wie steht die Bundesregierung zu dem Abkommen nach der erneuten blutigen Niederschlagung von Gewerkschaftsprotesten in der Stadt Zhanaösen (Schanaozen) im Dezember 2011, dem polizeilichen Einsatz von Schusswaffen statt nichttödlicher Waffen oder Wasserwerfern und der kurzzeitig suspendierten Parlamentswahl in Zhanaösen, die unter anderem erst durch Druck des Europarates wieder aufgehoben wurde?
Rohstoffpartnerschaften sind Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung und sollen Partnerländer bei einer nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unterstützen und zur Rohstoffversorgung der deutschen Wirtschaft beitragen. Damit will die Bundesregierung die Rohstoffaktivitäten der Wirtschaft flankieren und unterstützen. Die Rohstoffversorgung ist Aufgabe der Wirtschaft.
Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zum Verschicken von Stillen SMS
Welche Bundesbehörden sind technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte Stille SMS zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzer/-innen oder zum Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, und wie oft wurden die Maßnahmen in den letzten fünf Jahren von den jeweiligen Behörden jeweils vorgenommen (bitte auch die jährliche Gesamtzahl der verschickten „Ortungsimpulse“ nennen)?
Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 6. Dezember 2011
Die folgenden Bundesbehörden sind sowohl technisch als auch rechtlich in der Lage, sogenannte Stille SMS an Mobiltelefone zu versenden und haben dies im dargestellten Umfang getan:
(1): Ob und inwieweit sogenannte Stille SMS zur Anwendung kommen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls im jeweiligen Verfahren. Die Anzahl von sogenannten Stillen SMS wurde nicht erhoben bzw. liegt nicht mehr vor.
(2): Zollkriminalamt sowie die Zollfahndungsämter.
Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zum EU-Programms „Global Monitoring for Environment and Security“ (GMES)
Welchen konkreten Inhalt hatten die Vorträge von Heinz-Dieter Meier, Bundespolizeipräsidium Potsdam, und Peter Sehr, Leiter des Technischen Entwicklungs- und Servicezentrums Innovative Technologien beim Bundeskriminalamt, im Panel „Zivile Sicherheit und polizeiliche Aufgaben“ des 1. Strategie-Forums „Chancen und Möglichkeiten der Fernerkundung für die öffentliche Verwaltung“ (bitte in groben Zügen wiedergeben), und an welchen Konferenzen oder sonstigen Veranstaltungen innerhalb des EU-Programms „Global Monitoring for Environment and Security“ (GMES) haben beide Polizeibehörden in den letzten fünf Jahren teilgenommen?
Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Ausfuhr von IMSI-Catcher
Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte wurden seitens der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher erteilt, wie es die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/7652 mitteilt, und in welche Länder wurden diese jeweils exportiert?
Welche Hersteller haben an polizeiliche oder geheimdienstliche Bundesbehörden Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen geliefert, und in welchen Ermittlungen kommen diese im Einzel- oder Regelfall zur Anwendung (bitte mit Beispielen erläutern)?
Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 6. Dezember 2011:
Cognitec: Vergleich von Bildern mit dem digitalen Lichtbildbestand des polizeilichen Informationssystems INPOL. Ein derartiges Verfahren kommt dann zum Tragen, wenn andere Identifizierungsverfahren nicht möglich sind bzw. keine entsprechenden Spuren vorliegen.
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Rolle der Grenzschutzagentur Frontex bei der Etablierung eines Mechanismus zur Regelung der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die geplante Rolle der Grenzschutzagentur Frontex bei der Etablierung eines Mechanismus zur Regelung der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an Binnengrenzen des Schengen-Raums, und wie steht die Bundesregierung zu einem möglichen Einsatz von Frontex an EU-Binnengrenzen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schrö der auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7901, Frage 18):
Die Europäische Kommission hat nach Aufforderung durch den Europäischen Rat im Juni dieses Jahres am 16. September die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen begleitet von zwei Legislativvorschlägen zur Änderung des Schengener Grenzkodex und für "eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands" vorgelegt. Der Vorschlag zur Einführung eines Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus sieht in Art. 14 eine Unterstützung der betroffenen Mitgliedstaaten durch FRONTEX an den EU-Außengrenzen vor. Die Rechtsaktvorschläge sehen einen Einsatz von FRONTEX an den Binnengrenzen nicht vor. Der Legislativvorschlag wird derzeit auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen beraten.
Nachfrage zum NATO-Angriff auf pakistanische Stellungen in der Nacht zu Samstag, dem 26. November 2011
Inwieweit hat die Bundesregierung der NATO bzw. den USA für die Kampfhandlung in dem besagten Zeitraum Satellitenaufklärungskapazitäten überlassen, etwa den GeoInformationsDienst der Bundeswehr mit ihrem hochauflösenden Radarsatelliten SAR-Lupe? Wenn ich Sie vorhin richtig verstanden habe, haben Sie gesagt: Deutschland war operativ nicht beteiligt. - Können Sie auch ausschließen, dass hier eine Beteiligung über Satellitenaufklärung stattgefunden hat?
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:
Nachdem ich nicht davon ausgehe, aber darüber, Herr Kollege, keine definitiv positive Kenntnis habe, würde ich Ihnen diese Antwort gerne schriftlich nachreichen. Ich will in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Einsatz von Close Air Support, also Luftnahunterstützung, wie das in diesem Fall wohl gewesen ist, nicht auf Ebene der betroffenen Einsatzverbände entschieden wird, sondern zentral auf Ebene COMISAF. Das fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des COMISAF, also des Kommandeurs der Streitkräfte insgesamt.
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung von maßgeblich von deutschen Firmen getragenen Energieprojekt Desertec
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das Energieprojekt Desertec, das maßgeblich von deutschen Firmen getragen wird, den Bau von Kraftwerken auch in der von Marokko völkerrechtswidrig okkupierten Westsahara vorsieht, und für den Fall, dass die Bundesregierung beabsichtigt, Desertec finanziell zu unterstützen (laut aktuellen Presseberichten laufen darüber derzeit Gespräche mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie; http://nachrichten.rp-online.de/wissen/schon-2014-strom-aus-der-sahara-1.2611704), wie möchte sie sicherstellen, dass die Gelder nicht für den Bau von Kraftwerken in der Westsahara verwendet werden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7901, Frage 92):
Nach Wissen der Bundesregierung verfolgt die Desertec-Industrieinitiative, Dii, keine Projekte in der Westsahara. Die Bundesregierung hat ihrerseits deutlich gemacht, dass sie keine Investitionen in der Westsahara fördert. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 28 und 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 25. März 2011, Bundestagsdrucksache 17/5275 verwiesen.
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu "Trojanern" bei Europol und Eurojust
An welchen bi- oder multilateralen Konferenzen oder Arbeitsgruppen - auch informellen - haben die EU-Agenturen Europol und Eurojust hinsichtlich des Einsatzes staatlicher Schadsoftware - "Trojaner" - zur sogenannten Onlinedurchsuchung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung von Computern oder anderen zur elektronischen Kommunikation geeigneten Endgeräten in den letzten fünf Jahren teilgenommen bzw. diese selbst organisiert, und welche Inhalte bzw. Verabredungen waren jeweiliger Gegenstand dieser regelmäßigen oder fallbezogenen Treffen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7583, Frage 54):
Der Bundesregierung sind keine Treffen zu Einsatz von Überwachungssoftware zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ oder Onlinedurchsuchung bekannt, an welchen Europol in den letzten fünf Jahren teilgenommen hat bzw. welche von Europol organisiert wurden. Bezüglich Eurojust kann die Bundesregierung mitteilen, dass der deutsche Tisch von Eurojust an entsprechenden bi- oder multilateralen Konferenzen oder Arbeitsgruppen nicht teilgenommen hat. Ob es entsprechende Aktivitäten dieser Art von Eurojust oder auch von dritter Seite gegeben hat, an denen möglicherweise andere nationale Mitglieder von Eurojust teilgenommen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Derartige Informationen werden von Eurojust nicht allgemein abrufbar vorgehalten, zumal Inhalte von Koordinierungstreffen grundsätzlich der Geheimhaltung nach Maßgabe der jeweils beteiligten nationalen Tische bzw. Behörden unterliegen.
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur informellen "Remote Forensic Software User Group" und deren Inhalten
Auf wessen Veranlassung bzw. Initiative wurde die informelle "Remote Forensic Software User Group" installiert, in der sich nach Angaben der Bundesregierung "Sicherheitsbehörden" Baden-Württembergs und Bayerns mindestens zweimal jährlich mit Behörden der Schweiz, Belgiens und der Niederlande treffen (Antwort auf die schriftliche Frage vom 1. November 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/7584), und welche Inhalte wurden bei den demnach mindestens sechs Treffen jeweils konkret behandelt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7583, Frage 55):
Die Einrichtung der "Remote Forensic Software User Group", RFS User Group, erfolgte im Juli 2008 auf Anregung des Bundeskriminalamtes, seinerzeit noch unter der Bezeichnung "DigiTask User Group". Das erste Treffen fand im September 2008 statt. Bislang traf sich die "RFS User Group" zweimal jährlich, zuletzt im April diesen Jahres. Konkrete Inhalte der bisherigen sechs Treffen waren: Darstellung der jeweiligen rechtlichen Grundlagen von Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung, Berichterstattung zu durchgeführten Testverfahren kommerzieller Remote Forensic Software, RFS, Zusammenarbeit mit der Firma DigiTask, Sachstands- und Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Einsatz der RFS, Behandlung operativ-taktischer Aspekte, Problemstellungen im Zusammenhang mit der Auswertung/Analyse von Rohdaten und Informationsaustausch zu neuen Entwicklungen im Bereich der Kommunikationstechnologie.