Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Bundesverfassungsgericht

  • CETA-Urteil ist bedauerliches Signal für die Parlamentsbeteiligung

    „Es ist bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht der vorläufigen Anwendung von CETA trotz mangelnder demokratischer Legitimation keinen Riegel vorschiebt“, erklärt Andrej Hunko, stellvertretender Vorsitzender und europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Mitwirkungsrechten des Bundestags bei der Inkraftsetzung des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada. Hunko weiter:

    „Obwohl es kein vom Bundestag beschlossenes Gesetz gibt, findet das CETA-Abkommen seit drei Jahren vorläufige Anwendung. Das halten wir für verfassungswidrig und fordern deshalb zumindest ein nachträgliches Mandatsgesetz. Es ist inakzeptabel, dass die Regierungskoalition, die damals etwa 80 Prozent der Sitze im Bundestag innehatte, derartig die parlamentarischen Rechte verletzt und der Bundesregierung einen Blankoscheck ausstellt.

    Nicht nur der Ratifizierungsprozess, auch die Inhalte von CETA sind ein Problem. Hier bleibt die Hoffnung, dass die zahlreichen offenen Klagen noch dazu führen werden, das Freihandelsabkommen zu kippen. Denn es stellt eine ernstzunehmende Gefahr für Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards dar. Statt neoliberalem Freihandel brauchen wir fairen Handel und Abkommen, die den Bedürfnissen der Menschen statt den Profiten der Konzerne oberste Priorität einräumen.“

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko