Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Corona-Pandemie

  • Erklärung zur erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch die Hintertür

    Am 7. September wurde im Bundestag ein weiteres Mal über Änderungen am Infektionsschutzgesetz abgestimmt. Erneut wurden diese Änderungen völlig intransparent, fast ohne Diskussion und durch die "Hintertür" in einem anderen Gesetzentwurf versteckt, vorgenommen - dieses Mal im Gesetz für den Aufbau­fonds für Flut­gebiete (Drucksachen 19/32039 und 19/32275). Ich habe aus den folgenden Gründen mit NEIN gestimmt - genau wie der Rest der Fraktion DIE LINKE (siehe Abstimmungsergebnis). Hier meine Beweggründe:

    1. Es ist inakzeptabel, dass die Änderungen am IfSG erneut in völlig intransparenter Weise über eine Hintertür in einem anderen Gesetz realisiert wurden – in diesem Fall das Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz. Derartig wichtige Themen müssen transparent und mit ausreichend Zeit diskutiert und dann abgestimmt werden. Dies war nicht gegeben, was schon allein eine Ablehnung begründen würde. Unter anderem auf Druck der LINKEN im Bundestag wurde die Abstimmung zumindest getrennt, so dass sie nicht mehr mit dem Aufbauhilfefonds gekoppelt ist.
    2. Die Einführung einer generellen Pflicht, bei Einreise nach Deutschland einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen zu können, ist nicht zeitgemäß. Durch die gesamte Pandemie-Zeit hindurch wurde diese Pflicht vom Infektionsgeschehen im Land vor der Einreise abhängig gemacht. Jetzt, wo anders als zuvor der Großteil der Bevölkerung gegen schwere Verläufe von Covid19 geschützt ist, stellt eine solche Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar.
    3. Die ohne ausreichende parlamentarische Debatte eingefügte Erlaubnis für Arbeitgeber, den Impfstatus von Beschäftigten abzufragen und davon die Beschäftigung abhängig zu machen, lehne ich in dieser Form ab. Es gibt große Zweifel in Bezug auf die Datenschutzkonformität einer solchen Regelung und ob sie zum aktuellen Zeitpunkt geeignet, notwendig und verhältnismäßig ist, um die Pandemie zu bewältigen. Die Entscheidung, sich mit den neuen Impfstoffen gegen Covid19 impfen zu lassen, muss eine persönliche Entscheidung sein. Um höhere Impfquoten zu erreichen, ist nicht Druck, sondern sind Überzeugung und transparente Kommunikation die richtigen Mittel.
    4. Die Abkehr von der Sieben-Tage-Meldeinzidenz als alleinigen Maßstab für die teils gravierend in die Grundrechte eingreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie begrüße ich. Ich bekräftige, was ich bei der IfSG-Änderung im April gesagt habe: „Es ist Ausdruck des politischen Versagens der Bundesregierung, dass nach einem Jahr Pandemie noch immer kein verlässliches Instrument zur Darstellung des Infektionsgeschehens etabliert wurde. Regelmäßige repräsentative Stichprobentestungen könnten dieses Problem beheben. Aus mir unerfindlichen Gründen wird sich aber weiter auf die äußerst ungenaue Sieben-Tage-Inzidenz gestützt. Diese wird mit zunehmender Impfung der Risikogruppen außerdem immer weniger aussagekräftig und müsste differenziert nach Alterskohorten betrachtet werden.“

    All diese Erwägungen zusammengenommen lassen mich zu dem Ergebnis kommen, die Änderungen abzulehnen.

  • Europarat stimmt Vorschlägen von Andrej Hunko zu

    "Der Aachener Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Linke) hat Vorschläge erarbeitet, wie die Folgen der Corona-Krise überwunden werden können. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat ihnen zugestimmt."

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  • Europarat fordert Paradigmenwechsel in der Krisenpolitik

    Andrej Hunko in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 22.06.2021 - Foto von Sandro WeltinMit einer großen Mehrheit von über 92 Prozent hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates einem Resolutionsentwurf des Aachener Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko zugestimmt, der ein Umdenken im Umgang mit der durch die Covid19-Pandemie entstandenen Krise fordert. Statt die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen und auf Austeritätspolitik zu setzen, ruft der Europarat die 47 Mitgliedsstaaten zu umfassenden öffentlichen Investitionen auf. Ziel müsse es sein, „strategisch wichtige Wirtschaftssektoren für zukünftigen Wohlstand, Wohlergehen und soziale Gleichheit zurückzugewinnen“ und die Krise im Sinne der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu überwinden.

    Die Entschließung mit dem Titel „Überwindung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten sozioökonomischen Krise“ fordert darüber hinaus, die Staatliche Infrastruktur zu verbessern und allen zugänglich zu machen sowie durch Bildung und Ausbildung die Chance vor allem der benachteiligten Teile der Gesellschaft zu verbessern. 

  • Andrej Hunko stellt im Europarat seinen Bericht zur Überwindung der sozio-ökonomischen Krise nach der Pandemie vor

    Rede von Andrej Andrej Hunko in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 22. Juni 2021 zur Vorstellung seines Berichtes„Überwindung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten sozioökonomischen Krise“. Die zugehörige Entschließung (Resolution) und Empfehlung an das Ministerkomitee (Recommendation) wurden mit mehr als 92 Prozent Zustimmung angenommen.

    Sehr geehrter Herr Präsident,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir diskutieren heute über den Bericht zur Überwindung der sozioökonomischen Krise, die durch Covid-19 ausgelöst wurde. Es ist ja eine tiefe Wirtschaftskrise ausgelöst worden, die auch dadurch verstärkt worden ist, dass viele Staaten auf die Pandemie nicht gut vorbereitet waren und wenn man sich mal anschaut, wie die Auswirkungen dieser Wirtschaftskrise auf die unterschiedlichen Teile unserer Gesellschaften waren, so muss man sagen, dass die Auswirkungen sehr sehr ungleich verteilt waren.

    Während die Pandemie ja alle irgendwo trifft, sind die Folgen der Wirtschaftskrise sehr sehr ungleich verteilt. Nach Einschätzungen z.B. des Internationalen Währungsfonds geht man davon aus, dass alleine im Jahre 2020 die Anzahl der Menschen in extremer Armut um zusätzlich 100 Millionen weltweit gestiegen ist, dass die Armut und die Unterernährung von Kindern sich verdoppelt hat und das alles führt dazu, dass auch NGOs wie Oxfam von einer Hunger-Pandemie sprechen. Das betrifft eben auch große Teile der Welt – auf der anderen Seite ist – vielleicht überraschend – aber der Anteil der Dollar-Millionäre um 5,6 Millionen gestiegen, das Vermögen der 2700 Milliardäre ist um 60 % innerhalb dieser Pandemie gestiegen; das zeigt halt, wie außerordentlich die ungleiche Entwicklung ist.

  • Superreiche für die Pandemie-Folgen zur Kasse bitten

    Von Andrej Hunko, Erstveröffentlichung auf "Die Freiheitsliebe", 19. Juni 2021

    Covid-19 hat die Ärmsten besonders stark getroffen, das wird immer deutlicher. Doch auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung sind äußerst ungleich verteilt. Während global die Wohlhabendsten weitgehend unbeschadet durch die Krise gekommen sind und die Zahl der Superreichen gewachsen ist, sind Erwerbslosigkeit, Armut und Hunger weltweit stark gestiegen. Für die soziale Ungleichheit war die Pandemiezeit ein enormer Beschleuniger.

    Die nackten Zahlen sind erschreckend. Auf der einen Seite ist die Anzahl der Millionäre weltweit allein im Pandemie-Jahr 2020 um 5,6 Millionen gestiegen und das Vermögen der 2.700 Milliardäre wuchs um 60 Prozent. Konzerngiganten wie Amazon, Google oder Microsoft fahren einen Rekordgewinn nach dem nächsten ein und konnten die Krise nutzen, um ihre Macht enorm auszubauen. Steuern zahlen ihre Besitzer, die die reichsten Menschen des Planeten sind, dabei praktisch nicht.

  • Geopolitik der Pandemie

    Von Andrej Hunko, Erstveröffentlichung auf "Die Freiheitsliebe", 4. Juni 2021

    Als sich Anfang 2020 die Verbreitung des neuen Coronavirus Sars-CoV2 zu einer Pandemie entwickelte, konnte man fasst glauben, es würde sich etwas an den Dogmen des Neoliberalismus ändern, zumindest im Gesundheitsbereich. Angela MerkelEmanuel Macron und andere Regierungschefs sprachen plötzlich davon, dass die damals noch ersehnten und inzwischen existierenden Impfstoffe gegen Covid19 ein „globales öffentliches Gut“ sein und weltweit gleichberechtig verteilt werden müssten. Mit Covax wurde ein Programm der UNO-Weltgesundheitsorganisation WHO geschaffen, das bis Ende 2021 zwei Milliarden Impfdosen vor allem an Länder des globalen Südens ausliefern soll.

    Ein Jahr später sieht die Bilanz mehr als ernüchternd aus und die großen Reden wirken wie bloßes Geschwätz. Im Januar rechnete WHO-Generalsekretär Tedros Adhanom Ghebreyesus vor, dass in 49 wohlhabenden Staaten bereits 39 Millionen Dosen Impfstoff verabreicht worden seien. In einem der ärmsten Länder der Welt hingegen lediglich 25 Dosen: „Nicht 25 Millionen, nicht 25.000, nur 25.“ Im Mai sah es nicht wesentlich besser aus: 44 Prozent aller Impfdosen waren in die wohlhabendsten Staaten gegangen, die lediglich 16 Prozent der Weltbevölkerung ausmachen. In den ärmsten 29 Staaten waren lediglich 0,3 Prozent angekommen. Viele Länder könnten erst 2022 oder gar 2023 in relevantem Ausmaß impfen.

  • Mündliche Frage zur Anerkennung von Impfstoffen gegen Covid19

    Inwieweit plant die Bundesregierung, neben den durch das Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoffen gegen Covid19 auch andere Impfstoffe für die Definition von Geimpften im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) anzuerkennen, beispielsweise das von der Weltgesundheitsorganisation für die Notfallverwendung akzeptierte Sinopharm-Vakzin aus China („WHO lists additional COVID-19 vaccine for emergency use and issues interim policy recommendation“, who.int, 7. Mai 2021) oder das in der Slowakei und Ungarn zugelassene sowie flächendeckend in San Marino verwendete, russische Vakzin Sputnik V („San Marino trumpft groß auf“, neues-deutschland.de, 16. April 2021), und wie werden mit diesen Impfstoffen geimpfte Personen derzeit in Bezug auf Einreiseregelungen (Quarantäne etc.) behandelt?

  • Mündliche Frage zu Kriterien für die Aufhebung der epidemischen Lage nationaler Tragweite

    Welche Kriterien sind für die Bundesregierung maßgeblich für die Aufhebung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), und befürwortet sie, alle Einschränkungen der Grundrechte spätestens dann aufzuheben, wenn allen volljährigen Menschen in Deutschland die Möglichkeit eröffnet wurde, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen?

  • Europarats-Ausschuss stimmt Bericht zur Überwindung der Corona-Krise von Andrej Hunko zu

    Mit einer großen Mehrheit von 83 Prozent hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates einen Resolutionsentwurf des Aachener Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko angenommen. Die Resolution und der begleitende Bericht mit dem Titel „Überwindung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten sozioökonomischen Krise“ befassen sich mit Maßnahmen für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Erholung nach der Pandemie. Im Juni wird die Versammlung abschließend über das Thema debattieren und abstimmen. Hierzu wird auch der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, eingeladen.

    Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates werden aufgefordert, die Fehler vergangener Krisenpolitik zu vermeiden. Statt Austeritätsmaßnahmen müssten umfassende öffentliche Investitionen genutzt werden, um die Krise im Sinne der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu überwinden. Die finanziellen Lasten der Krisenpolitik sollen dem Bericht zufolge auf die stärksten Schultern verteilt werden und beispielsweise Vermögensabgaben und -steuern in Erwägung gezogen werden. Unternehmen, die im Zuge der Krise staatliche Hilfen erhielten, sollten im Gegenzug Bedingungen wie Arbeitsplatzgarantien und das Verbot von Dividendenausschüttungen erfüllen.

  • Mündliche Frage zur Durchführung von bundesweiten repräsentativen Coronastichprobentestungen

    Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung es bislang unterlassen, regelmäßige bundesweit repräsentative Stichprobentestungen vergleichbar mit dem „COVID-19 Infection Survey“ der britischen Statistikbehörde ONS und der University of Oxford durchzuführen, die nach meiner Auffassung ein wesentlich genaueres Bild des Infektionsgeschehens bieten würden, und welche Maßnahmen jenseits von nicht repräsentativen Massentestungen hat die Bundesregierung in den letzten Monaten durchgeführt, „um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Gesellschaft noch präziser zu erfassen und zu validieren“ (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 123 auf Bundestagsdrucksache 19/18555)? 

  • Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte, Genesene und Getestete

    Persönliche Erklärung von Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE, nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmungüber eine Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV), Drucksachen 19/29257, 19/29397:

    Ich habe bei der heutigen o. g. Abstimmung im Bundestag mit JA gestimmt. Dazu bewogen hat mich die folgende Abwägung:

    1. Diverse Grundrechte wurden mit der Begründung eingeschränkt, das Infektionsgeschehen des Coronavirus SARS-CoV2 einzudämmen. Grundlage hierfür war die Tatsache, dass Menschen das Virus übertragen können. Dies gilt nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen für vollständig Geimpfte und für jene, die eine natürliche Immunität durch Infektion aufgebaut haben, zumindest für einen erheblichen Zeitraum nur noch in einem zu vernachlässigendem Ausmaß.
    2. Die durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte sind kein Privileg, das vom Staat nach eigenen Erwägungen gewährt wird. Sie können lediglich in einer Ausnahmesituation begründet eingeschränkt werden, wenn dies verhältnismäßig ist und wenn die Maßnahmen geeignet sind. Dies ist im genannten Fall nicht mehr gegeben. Deshalb müssen die Einschränkungen zurückgenommen werden.
  • Zielgenaue Pandemiebekämpfung statt autoritärer Symbolpolitik

    Zur „Bundesnotbremse“ und der vierten Novelle des Infektionsschutzgesetzes

    Am Freitag, den 16. April hat der Bundestag sich in erster Lesung mit der vierten Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Corona-Pandemie befasst. Der Bundestag wird voraussichtlich am Mittwoch (21. April) über das Gesetz abstimmen. Die Linksfraktion lehnt es in der derzeitigen Fassung ab. Wir haben uns bei der ersten Novelle des Infektionsschutzgesetzes von März 2020 enthalten und bei der zweiten und dritten Novelle im Mai und November 2020 mit Nein gestimmt. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Gründe für meine erneute Ablehnung darlegen:

    1) Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Bundestag per Gesetz konkrete Maßnahmen beschließt, statt diese Entscheidungen pauschal auf die Exekutive (Ministerpräsidentenkonferenz und Landesregierungen) zu übertragen wie bisher. Allerdings enthält auch die vierte Novelle eine weitreichende Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit der auch weitere Grundrechte eingeschränkt werden können. Diese Ermächtigung ist durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert. Dies lehne ich ab.

    2) Kritisch sehe ich auch, dass der Bund durch das Gesetz den Landkreisen verbindlich vorschreibt, was sie zu tun oder zu lassen haben. Dadurch wird der Föderalismus in nicht notwendiger Weise eingeschränkt.

    3) Die vorgesehenen nächtlichen Ausgangssperren stellen einen massiven und verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Eingriff in die Grundrechte dar, während die epidemiologische Wirksamkeit dieser Maßnahme äußerst fragwürdig ist. Eine solche autoritäre Symbolpolitik, die auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit widerspricht, lehne ich entschieden ab. Darüber hinaus sendet eine Ausgangssperre auch die völlig falsche Nachricht. Denn wie jüngst noch einmal die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) klargestellt hat, findet die Übertragung der SARS-CoV-2-Viren fast ausnahmslos in Innenräumen statt. Die Nachricht müsste also eigentlich sein, möglichst viele Aktivitäten an die frische Luft zu verlegen und nicht das Verlassen der Wohnung unter Strafe zu stellen. 

  • Im Blindflug durch die Corona-Krise

    Seit Beginn der Corona-Krise fällt die Bundesregierung durch ein unfassbares Desinteresse an der Herstellung evidenzbasierter Daten auf. Das gilt für die anfängliche Weigerung des RKI Verstorbene überhaupt zu obduzieren, setzt sich etwa mit dem geringen Erkenntnisinteresse über die Ursachen des Rückgangs der Reproduktionszahl schon vor dem ersten Lockdown im letzten April und über die Weigerung repräsentative Studien zu erstellen fort und endet gegenwärtig mit der Nicht-Erhebung von Daten zu sozialen Hintergründen der Infizierten. Auch nach einem Jahr wissen wir viel zu wenig darüber, welche Maßnahmen wie wirken.

    Das Desinteresse der Bundesregierung an diesen Fragen ist angesichts der enormen Kollateralschäden verantwortungslos und kontrastiert völlig mit einer einschüchternden Risiko-Kommunikation ("Angst erzeugen"), mit der oftmals moralisch aufgeladenen Abwälzung der Verantwortung auf das private Leben der Bürgerinnen und Bürger ("Wenn Ihr brav seid, dürft Ihr Weihnachten feiern oder in Urlaub fahren"), sowie mit einer skandalösen Geringschätzung ihrer Grundrechte und sozialen Bedingungen.

  • Schriftliche Frage zu geistigem Eigentum an Covid19-Impfstoffen

    Wie setzt die Bundesregierung konkret den von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im April 2020 formulierten Anspruch um, dass es sich bei Impfstoffen gegen COVID-19 „um ein globales öffentliches Gut“ handele, „diesen Impfstoff zu produzieren und ihn dann auch in alle Teile der Welt zu verteilen“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/allianz-gegen-covid-19-1746976), und ist sie für die Ausweitung der Produktion und kostengünstige Zurverfügungstellung der mit Milliardenbeträgen aus öffentlichen Mitteln geförderten Impfstoffe bereit, wie von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gefordert, den Gesundheitsschutz über geistige Eigentumsrechte zu stellen und Zwangslizenzen zu erteilen oder Patente während der Pandemie auszusetzen („COVID-19 vaccines: ethical, legal an practical considerations“, Resolution 2361 (2021), https://pace.coe.int/en/files/29004/html)?

  • Klinikschließungen stoppen, statt sie zu leugnen

    Zitat Hunko: Statt Schließungen von Kliniken zu leugnen, endlich die Finanzierung sichern!Im Pandemiejahr 2020 wurden in Deutschland 20 Kliniken – meist im ländlichen Raum – geschlossen, weitere 30 Kliniken sind aktuell akut von der Schließung bedroht. In der ARD-Sendung "Plusminus" ist dazu ein aktueller und sehenswerter Beitrag erschienen: Kliniksterben in der Pandemie.

    Hauptgrund dafür ist das neoliberale Fallpauschalensystem, das Krankenhäuser zwingt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu funktionieren und das vor allem kleinere Kliniken in die Insolvenz treibt. Durch die Struktur der Corona-Finanzierung wurde dieser Trend noch verschärft, die Linksfraktion im Bundestag hatte zu Beginn der Pandemie davor gewarnt: "Unverantwortliche Krankenhauspolitik in der Covid-19-Krise" (Pressemitteilung von Harald Weinberg vom 23. März 2020).

  • Mündliche Frage zu Preisen für OP- und FFP2-Masken

    Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung bislang bei der Bekämpfung der Covid19-Pandemie unterlassen, die Preise für OP- und FFP2-Masken festzulegen bzw. deren Verkauf zu subventionieren (unter anderem durch den Verzicht auf die Erhebung der Mehrwertsteuer), damit alle Menschen unabhängig vom Einkommen diese Masken nutzen können, die laut Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 „eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken“, und wie garantiert die Bundesregierung, dass auch Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes II oder der Grundsicherung im Alter Zugang zu diesen Masken haben, wie es auch Gewerkschaften und Sozialverbände fordern  („Kostenlose FFP2-Corona-Masken für Hartz IV Bezieher!“, gegen-hartz. de, 20. Januar 2021)?

  • Mündliche Frage zur Abnahme der Krankenhauskapazitäten durch die Schließung von Kliniken

    Welche Krankenhauskapazitäten gingen nach Kenntnis der Bundesregierung im Pandemiejahr 2020 in Deutschland durch die Schließung von Kliniken verloren (bitte Zahl der Kliniken, der Betten und der Arbeitsplätze angeben), und was hat die Bundesregierung unternommen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und damit die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen?

  • Mündliche Frage zu den Gründen für die Abnahme von Intensivkapazitäten an Krankenhausstandorten

    Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Intensivkapazitäten von Krankenhausstandorten in Deutschland seit Anfang August 2020 um mehr als 4 100 Betten und die Notfallreserve um mehr als 1 200 Betten abgenommen (laut DIVI-Intensivregister vom 4. August bis zum 22. Dezember 2020 von 30 952 auf 26 806 bzw. von 12 313 auf 11 097 (Notfallreserve), siehe www.intensivregister.de), und was hat die Bundesregierung seitdem unternommen, um diesem kontinuierlichen Trend entgegenzuwirken?

  • Zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz

    Am Mittwoch, den 18. November, soll im Bundestag das sogenannte "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verabschiedet werden. Noch am gleichen Tag sollen in einem ungewöhnlichen Verfahren der Bundesrat zustimmen und der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Die Linksfraktion im Bundestag wird das Gesetz ablehnen. In den letzten Tagen habe ich weit über 1.000 E-Mails aus unterschiedlichen Spektren der Bevölkerung dazu bekommen, die eine Ablehnung fordern. Ich habe diese wie folgt beantwortet:

    Liebe Frau/Herr...,

    vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Engagement. Ich habe über Tausend E-Mails zum sog. Bevölkerungsschutzgesetz erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aufgrund der Menge der Zuschriften diese nicht individuell beantworten kann. 

    Die Linksfraktion im Bundestag hat den bisherigen Novellen des Infektionsschutzgesetz vom März und Mai nicht zugestimmt. Auch die jetzt bevorstehende Novelle werden wir in der jetzigen Form ablehnen. Die mit diesem Gesetz einhergehenden Ermächtigungen an die Exekutive sind zu unbestimmt und zu weitreichend. In der Anhörung im Bundestag vom Donnerstag, dem 12. November wurde auch von Experten darauf hingewiesen.  

    Wir haben deshalb einen Antrag mit dem Titel "Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie" eingebracht (Drucksache 19/23942). Die Debatte und Abstimmung über den Gesetzentwurf wird voraussichtlich am Mittwoch, den 18. November stattfinden (siehe Tagesordnung des Bundestags).

  • Mündliche Frage zu Anträgen auf Amtshilfeersuchen beim Bundesministerium der Verteidigung zum Einsatz der Bundeswehr zur Bekämpfung der Coronapandemie

    Für welche Aufgaben hat das Bundesministerium der Verteidigung zur Bekämpfung der Coronapandemie nach Beantwortung meiner schriftlichen Frage 84 in Bundestagsdrucksache 19/19021 Amtshilfeersuchen erhalten, in denen die Bundeswehr (etwa beim Objektschutz) unter anderem hoheitliche Befugnisse übernehmen sollte bzw. soll, und wie wurden diese Anträge beschieden (bitte auch wieder mitteilen, wie viele Ersuchen zurückgezogen wurden)?

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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