Category: Anträge

Durch eine Änderung der EU-Verträge müssen die bestehenden Einschränkungen des Streikrechts auf EU-Ebene aufgehoben werden. Die vom Europäischen Gewerkschaftsbund geforderte soziale Fortschrittsklausel ist in den EU-Verträgen zu verankern. In Deutschland muss das Streikrecht entsprechend den völkerrechtlichen Standards ausgebaut werden, damit das Recht auf politischen Streik und Generalstreik gewährleistet wird.

Drucksache Nr. 17/11850