logo die linke 530x168
Left Party of Germany

Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung

Kooperationsabkommen zur Migrationsbekämpfung zwischen der EU und Libyen

Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich der Migrationsbekämpfung zwischen der EU und Libyen

Welche für politische, bürgerliche Rechte sowie Menschenrechte relevanten Vorbehalte und Klauseln enthalten das abgeschlossene Kooperationsabkommen zur Migrationsbekämpfung vom 5. Oktober 2010 und der Entwurf für ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Libyen (bitte Bestimmungen in den Abkommen konkret benennen), und inwiefern wurden diese Bestimmungen, auch vor den großen Protesten gegen Muammar al-Gaddafi, in Libyen eingehalten (während der Verhandlungen sowie ggf. zum Anschluss der Verträge und danach)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 10. März 2011

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die von der EU-Kommissarin Cecilia Malmström und dem EU-Kommissar Stefan Füle und den libyschen Autoritäten am 4. Oktober 2010 unterzeichnete Kooperationsagenda zu Migration und Asyl (Joint Communiqué) kein Abkommen darstellt. Diese Agenda zielte auch auf die Einhaltung von internationalem Recht – insbesondere im Bereich Flüchtlingsschutz sowie bei der Gewährleistung von Mindeststandards im Bereich Aufnahme, Behandlung und Unterstützung von Migranten mit dem Fokus auf besonders gefährdete Gruppen von Migranten – ab. Siehe hierzu Nummer 3 Buchstabe b bis e sowie Nummer 5 der Kooperationsagenda.

Bisher hat die EU-Kommission noch keine konkreten Maßnahmen mit Libyen vereinbart. Die Implementierung der Agenda hat die EU-Kommission inzwischen aufgrund der aktuellen Ereignisse in Libyen ausgesetzt.

Der Entwurf des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und Libyen enthält ein Kapitel VII „Freiheit, Sicherheit und Recht“. In diesem Kapitel sind insbesondere die Artikel A (Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten), Artikel B (Datenschutz) und Artikel D (Dialog und Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl, Grenzmanagement und Visa) zur Gewährung von Menschenrechten, Grundfreiheiten, Flüchtlingsschutz und Mindeststandards zu erwähnen.

Die EU-Kommission hat die im September 2008 begonnenen Verhandlungen aufgrund der aktuellen Ereignisse in Libyen ausgesetzt.

Bei den bis dahin erfolgten Verhandlungsrunden war die Aufnahme von zentralen Grundsätzen im Flüchtlingsschutz stets ein wichtiger Bestandteil der EU-Verhandlungslinie. Die Verhandlungen zu Kapitel VII waren schwierig, weil Libyen die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet hat. Daher war es für die EU besonders wichtig, Libyen mit dem Rahmenabkommen zu wesentlichen Verbesserungen des Flüchtlingsschutzes sowie zur Einhaltung der international anerkannten Standards des  Menschenrechtsschutzes zu verpflichten. Hierzu gehört auch der explizite Verweis auf das „non-refoulement“-Gebot in Nummer 2 Buchstabe g der Agenda. Die Bundesregierung hat diese gemeinsame Haltung der EU ausdrücklich unterstützt und sich dafür eingesetzt, dass die EU gegenüber Libyen auf die Wahrung internationalen Flüchtlingsrechts, wie es in der Genfer Flüchtlingskonvention niedergelegt ist, drängt.

Schriftliche Fragen. Aus Drucksache 17/5121 des Deutschen Bundestags vom 18.03.2011

Print