Schriftliche Frage zum Beschuss des Schiffs „Alan Kurdi“ der deutschen Seenotrettungsorganisation „Sea Eye“ während eines Einsatzes im Mittelmeer .
Was ist der Bundesregierung über die Identität einer schwer bewaffneten Gruppe bekannt, die am 26. Oktober 2019 in internationalen Gewässern das Schiff „Alan Kurdi“ der deutschen Seenotrettungsorganisation „Sea Eye“ sowie ein im Sinken begriffenes Schlauchboot während eines Einsatzes im zentralen Mittelmeer bedroht und beschossen hat, nachdem dessen Besatzung die Seenotrettungsleitstellen in Malta, Italien und Libyen vorher über die Rettungsmaßnahme informiert hat („Rettungsschiff „Alan Kurdi“ bedroht“, www.ta gesschau.de vom 27. Oktober 2019, bitte auch mitteilen, was der Außenminister bei seinem Besuch in Zuwarah am 27. Oktober hierzu in Erfahrung brachte; vgl. „Außenminister Maas will in Libyen vermitteln“, www.dw.com vom 27. Oktober 2019), und wie wird der Vorfall nach Kenntnis der Bundesregierung von ihr selbst oder von EUMissionen, an denen sich mittelbar oder unmittelbar beteiligt, verfolgt?
Antwort des Staatsministers Michael Roth vom 4. November 2019:
Die deutsche Botschaft für Tripolis in Tunis hat auf Bitten des Auswärtigen Amts sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls mit der Leitung der libyschen Küstenwache Kontakt aufgenommen. Die libysche Küstenwache hat jede Verantwortung für die an dem Vorfall beteiligten Boote mit Bestimmtheit glaubhaft zurückgewiesen. Bezüglich der Zuordnung der Boote und die verantwortlichen Personen liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Die Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit einer Seenotrettungsoperation ist völlig inakzeptabel. Die Bundesregierung wird sowohl gegenüber den libyschen Behörden als auch über die Europäische Union weiter auf Aufklärung drängen. Sie wird in ihren Gesprächen ihre Erwartung verdeutliche, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen.
Drucksache 19/14931