Landeskriminalamts aus Baden-Württemberg beim No-Border-Camp in Brüssel
Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des abgeschlossenen Einsatzes des Beamten des Landeskriminalamts aus Baden-Württemberg, der als polizeilicher Spitzel beispielsweise Ende September 2010 beim No-Border-Camp in Brüssel auch grenzüberschreitend eingesetzt war.
Welche Rolle spielt das Bundeskriminalamt beim inzwischen abgeschlossenen Einsatz des Beamten des Landeskriminalamts (LKA) S. B. aus Baden-Württemberg (etwa innerhalb der European Cooperation Group on Undercover Activities oder im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Landesinnenministerien), der als polizeilicher Spitzel beispielsweise Ende September 2010 beim No-Border-Camp in Brüssel auch grenzüberschreitend eingesetzt war, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die damaligen international kritisierten Massenverhaftungen und folterähnlichen Zustände auf einer Polizeiwache in Brüssel, die laut der Studie „Preventive Arrests“ der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch (www.statewatch.org/analyses/no-121- preventative-arrests.pdf) mit einem Hinweis über die Planung angeblicher Gewalttaten aus dem Camp begründet wurden, auf Informationen des Polizisten Simon B. bzw. des LKA Baden-Württemberg an die belgische Polizei gestützt wurden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 22. Februar 2011
Die Verantwortung für den erwähnten Einsatz lag auf Seiten der deutschen Behörden bei den in Baden-Württemberg zuständigen Stellen. Die Bundesregierung erteilt im Übrigen im Rahmen von zur Veröffentlichung vorgesehenen Antworten auf parlamentarische Anfragen aus einsatztaktischen Erwägungen weder Positiv- noch Negativauskünfte zu konkreten Einsätzen von verdeckt eingesetzten Ermittlungskräften. Zu den in der Frage erwähnten angeblichen „folterähnlichen Zuständen auf einer Polizeiwache in Brüssel“ liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen gibt die Bundesregierung zu polizeilichen Maßnahmen anderer Staaten auf deren Hoheitsgebiet keine Stellungnahme ab.
Schriftliche Fragen. Aus Drucksache 17/5016 des Deutschen Bundestags vom 11.03.2011