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Left Party of Germany

Fragen von Andrej Hunko an die Bundesregierung

Notstand in Spanien

Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des Notstandes in Spanien und der internationalen Verpflichtungen Spaniens

Auf welcher Rechtsgrundlage wurde in Spanien am 4. Dezember 2010 der Notstand aufgrund des Fluglotsenstreiks ausgerufen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidung, insbesondere in Bezug auf Spaniens internationale Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Union und des Europarates?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 29. Dezember 2010

Der Notstand (Estado de Alarma) wurde durch das Königliche Dekret 1673/2010 vom 4. Dezember 2010 verkündet. Rechtsgrundlage hierfür war Artikel 4 des Organgesetzes (Ley Orgánica) vom 1. Juli 1981 in Verbindung mit Artikel 81 der spanischen Verfassung. Der Notstand ist darauf begrenzt, einen bestimmten Zustand, nämlich die „Paralysierung des öffentlichen Flugverkehrs“ zu beseitigen. Das Dekret nennt als schützenswertes Rechtsgut mit Verfassungsrang die Bewegungsfreiheit auf dem eigenen Staatsgebiet. Der nach Artikel 116 Absatz 2 der spanischen Verfassung für das Notstandsdekret erforderliche Kabinettbeschluss erfolgte am 4. Dezember 2010 in einer Sondersitzung.

Es ist Aufgabe der EU-Kommission als Hüterin der Verträge zu prüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen mit EU-Recht vereinbar sind und gegebenenfalls gegen eine Verletzung des EU-Rechts vorzugehen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich Spanien an seine internationalen Verpflichtungen, auch im Rahmen des Europarates, hält.

Schriftliche Fragen. Aus Drucksache 17/4350 des Deutschen Bundestags vom 30/12/2010.

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